Mehr Sicherheit im Nachtleben: Das gilt jetzt im Kaufhof

In den vergangenen Jahren haben Straftaten in diesem Bereich zugenommen: Immer wieder musste von Schlägereien und Körperverletzungen berichtet werden.

Der Kaufhof in Wolfsburg. Archivbild
Der Kaufhof in Wolfsburg. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfsburg. Wolfsburgs Nachtleben findet hauptsächlich im Kaufhof statt. In den vergangenen Jahren haben Straftaten in diesem Bereich zugenommen: Immer wieder musste von Schlägereien und Körperverletzungen berichtet werden. Häufig wurden dabei auch Gegenstände sichergestellt, die als Waffen hätten benutzt werden können. Um dem entgegenzuwirken, hat der Rat der Stadt Wolfsburg im Dezember 2022 beschlossen, für den Bereich des Kaufhofs eine Waffenverbotszone einzurichten. Diese Verordnung tritt am Samstag, 4. Februar, in Kraft, wie die Stadt in einer Pressemeldung berichtet.



Der genaue Wortlaut und der Plan mit dem Geltungsbereich stehen im Amtsblatt der Stadt Wolfsburg, das auf den Internetseiten der Stadt unter www.wolfsburg.de/amtsblatt veröffentlicht wird. „Diese Maßnahme zielt vorrangig auf eine präventive Wirkung ab. Wir erhoffen uns hiermit auch, das Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher des Kaufhofs steigern zu können, die zum allergrößten Teil den Kaufhof aufsuchen, um ein paar unbeschwerte und gesellige Stunden zu verbringen“, hebt Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen und Brand- und Katastrophenschutz. Das Verbot gilt täglich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr.

Gefährliche Gegenstände


Die entsprechende Verordnung trägt den sperrigen Namen „Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Stadt Wolfsburg vom 7. Dezember 2022 (GefGVerbotV WOB)“. Nach dieser Verordnung ist es verboten, im Bereich des Kaufhofs, im Kreuzungsbereich der Schillerstraße vor dem Rondell und in Teilen der Kantallee gefährliche Gegenstände mitzuführen.

Gefährliche Gegenstände sind zum Beispiel Äxte, Beile, Macheten und Hämmer, Baseballschläger sowie Knüppel aller Art, Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhandschuhe, Rasierklingen sowie Messer, aber auch Werkzeuge wie Schraubendreher und Ahlen sowie Reizstoffsprühgeräte (wie Pfefferspray). Waffen, die den Regelungen des Waffengesetzes unterliegen, dürfen sowieso nicht ohne Genehmigung bei sich getragen werden.


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