Ministerium genehmigt städtischen Haushalt

Die Haushaltssatzung 2024 tritt am 10. Juli in Kraft.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Haushaltssatzung der Stadt Wolfsburg für das Haushaltsjahr 2024 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 20. Juni uneingeschränkt genehmigt. Der Rat hatte die Satzung bereits in seiner Sitzung am 13. März dieses Jahres beschlossen. Dies teilte die Stadt mit.



„Die nun vorliegende uneingeschränkte Genehmigung des Ministeriums ist für uns als Stadt Wolfsburg sehr wichtig, um die notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt tätigen zu können“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Für das Jahr 2024 ist es uns trotz massiver Preissteigerungen und Tariferhöhungen, bei gleichzeitig schlechteren, gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, gelungen, einen Haushalt aufzustellen, der in nur wenigen notwendigen Ausnahmen Zuwächse erfahren musste. Auch die konsequente Fortführung der Maßgabe, den Stellenplan nicht auszuweiten, spiegelt unsere große Anstrengungsbereitschaft wider.“ Weilmann weiter: „Die schnelle Genehmigung des Landes zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg, auch wenn dieser kein leichter sein wird. Die zukunftsträchtigen Investitionen sind ein positives Signal für den Standort Wolfsburg, zeitgleich müssen wir unsere Konsolidierungsbemühungen weiterführen, um Wolfsburg weiter so frei und richtungsweisend gestalten zu können.“

Haushalt nachhaltig konsolidieren


Der Ergebnishaushalt 2024 umfasst ein Volumen von Gesamterträgen von 560,49 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von 641,16 Millionen Euro. Der geplante Fehlbedarf wird mit 80,67 Millionen Euro kalkuliert. Somit liegt die Stadt Wolfsburg auf einem ähnlichen Niveau wie 2022.

„Die derzeitige finanzielle Gesamtsituation der Stadt Wolfsburg gebietet es dringend, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Mit dem finanzwirtschaftlichen Rahmen zum Doppelhaushalt 2025/2026 strebt die Stadt Wolfsburg an, den Ergebnishaushalt nachhaltig zu konsolidieren“, sagt Kämmerer Andreas Bauer.

Sparmaßnahmen


So wurde mit der Vorlage zum finanzwirtschaftlichen Rahmen, welche am 5. Juni durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurde, die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 fortfolgend festgesetzt. Zudem wurde als Ziel die Verringerung des Zuschussbedarfes der Teilhaushalte um mindestens fünf Millionen Euro auf 404,6 Millionen Euro für 2025 festgelegt. Auch für 2026 sollen mindestens weitere fünf Millionen Euro nachhaltig konsolidiert werden, sodass sich der Zuschussbedarf der Teilhaushalte auf 401,8 Mio. Euro verringern soll.

„Es gilt nun, mit dem zu erarbeiteten Doppelhaushalt 2025/2026 unsere Zielrichtung aus dem finanzwirtschaftlichen Rahmen umzusetzen, um die Weichen für eine nachhaltige Konsolidierung für die kommenden Jahre sicherzustellen. Dabei sind wir maßgeblich davon abhängig, wie Bund und Land die übertragenen Aufgaben mitfinanzieren, aber auch wie den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden muss“, betont Andreas Bauer.

Haushalt einsehen


Die Haushaltssatzung wird gemäß des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg am 28. Juni verkündet.

Der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom 1. bis zum 9. Juli zur Einsichtnahme im Geschäftsbereich Finanzen der Stadt Wolfsburg, Rathaus A, Zimmer 611, nach vorheriger Terminabsprache während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.


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