Mit 1,77 Promille gestoppt: E-Scooter-Fahrer wurde Führerschein abgenommen

Auch bei einem E-Scooter gilt, dass der Fahrer ab einem Promillegehalt von mehr als 1,1 als fahruntüchtig gilt. Deswegen musste der betrunkene Fahrer seinen Führerschein einbüßen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. In der Nacht zum Donnerstag musste ein 31 Jahre alter Ludwigsburger in der Wolfsburger Innenstadt seinen Führerschein abgeben und eine Blutprobe abgeben. Ein Alkoholtest des Baden-Württembergers, der mit einem gemieteten E-Scooter unterwegs war, hatte 1,77 Promille ergeben. Dies berichtet die Polizei.


Der 31-Jährige war um 1:40 Uhr einer Zivilstreife aufgefallen, als er mit einem E-Scooter auf der Fahrbahn der Schillerstraße umherfuhr und dabei in seiner Fahrweise sehr unsicher wirkte, sogar in Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle des 31-Jährigen bemerkten die Beamten sehr schnell, dass Alkohol im Spiel war. Erst als eine zweite Streifenbesatzung zur Stelle war, beruhigte sich die zunehmend aggressive Stimmung des 31-Jährigen, dem nach einem Alkoholtest auch eine Blutprobe entnommen wurde. Da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge den Kraftfahrzeugen gleichgestellt sind, gelten dessen Fahrer bereits mit 1,1 Promille ebenso als absolut fahruntüchtig. Daher beschlagnahmten die Polizisten auch den Führerschein des Beschuldigten und untersagten das weitere Führen von jeglichen Kraftfahrzeugen.


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