Wolfsburg. Am 1. August startet das neu Kita-Jahr. Bis zum 21. März wurden die Rückmeldungen für das neue Kita-Jahr verschickt. Eltern haben Zu- oder auch Absagen für die von ihnen genannten Prioritäten, an welcher Einrichtung sie ihr Kind anmelden möchten, erhalten. Nun sind die Eltern gefordert, ihre Platzreservierung so schnell wie möglich zu bestätigen oder abzulehnen, damit die Betreuungsverträge geschlossen werden können, so die Stadt Wolfsburg.
So könnten noch mögliche Veränderungen in der Belegung, und somit zu vergebende Plätze, entstehen. Neben der Kindertagesstätte Wendschott, die in diesem Jahr an den Start gegangen sei, werden weitere Einrichtungen wie die Kita im Hellwinkel und die Kita in den Steimker Gärten in 2020 ihren Betrieb aufnehmen. Trotz dieses intensiven Ausbauprogrammes der Stadt Wolfsburg und der freien Kitaträger übersteige die Nachfrage, insbesondere bei den über Dreijährigen, erstmals das Platzangebot. Daher werde es nicht in allen Fällen möglich sein, einen Platz in der meist wohnortnahen "Wunsch-Kita" zu erhalten.
Es werde um Verständnis dafür gebeten, dass im Falle einer Absage aller angegeben Prioritäten zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage zu einem Betreuungsangebot gemacht werden könne. Dies liege an mehreren Faktoren. Zum einen erfolge nach Abschluss des Platzvergabeverfahrens ein Platzabgleich mit jeder einzelnen der 60 Kindertagesstätten, um freie Plätze zu finden. Zum anderen hätten Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, seit letztem Jahr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag – der 1. Mai eines jeden Schuljahres – entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden solle. Bis dahin sei der Betreuungsplatz für diese Kinder frei zu halten. Nach diesem Termin würden die dann frei werdenden Plätze aus der Nachrückerliste belegt werden.
Vergabe der Plätze
Vergabe der Betreuungsplätze erfolge anhand von definierten Kriterien durch die jeweiligen Kita-Leitungen unter Berücksichtigung des Elternwunsches. Die Vergabekriterien seien besondere Härtefälle, alleinerziehend und berufstätig, im Studium oder in der Ausbildung, beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig, im Studium oder in der Ausbildung, Erziehungsberechtigte sind in einer Bildungsmaßnahme oder in einem Integrationskurs, Geschwisterkind(er) in der Einrichtung sowie die entsprechenden Prioritäten der Eltern.
Weitere trägerspezifische Vergabekriterien könnten diese Regelung nachrangig ergänzen. Neben den geäußerten Wünschen der Eltern würden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gruppenkonstellation eine entscheidende Rolle spielen. Innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenrichtlinien müssten die Kita-Leitungen verschiedene Kriterien zugunsten einer ausgeglichenen Gruppenstruktur beachten. Unter anderem solle hier das Verhältnis der Geschlechter sowie die Altersstruktur der einzelnen Gruppen Berücksichtigung finden.
Keine Zusage erhalten
Für den Fall, dass Eltern in dieser Phase der Platzvergabe keinen Betreuungsplatz erhalten, würden sich weitere Möglichkeiten anbieten. Zum einen über die Nachrückerliste. Eine abgelehnte Betreuungsanfrage bleibe noch bis zu drei Monate nach Betreuungswunsch weiter auf der Liste der jeweiligen Einrichtung. Frei werdende Plätze werden laufend vergeben. Nach dem Stichtag für die freiwillige Schulrückstellung durch die Eltern erfolge im Mai ein erneuter Abgleich zwischen Anmeldung und freien Plätzen in den Kindertageseinrichtungen. Dazu würden die Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches Jugend Kontakt mit den Eltern aufnehmen, die bisher keinen Platz erhalten haben.
Kindertagespflege als Alternative
Die Kindertagespflege sei eine gleichrangige, wichtige Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für die Kinder und Familien in der Stadt Wolfsburg unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes. Die Angebote der Kindertagespflegepersonen (KTPP) seien Bestandteil des Fachplans Frühkindliche Bildung. In der Kindertagespflege wären die Förderung des Kindes in einer familienähnlichen Situation und die hohe Flexibilität hinsichtlich der Betreuungszeiten die herausragenden Merkmale. Kindertagespflege werde von geeigneten, qualifizierten Kindertagespflegepersonen in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Sorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Gerade für unter Dreijährige sei die Kindertagespflege aufgrund des überschaubaren, familiären Rahmens eine besonders geeignete Betreuungsform.
Die Kindertagespflegeperson könne, je nach Eignung und vorhandenen Räumlichkeiten, bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die Betreuungszeiten werden von der Betreuungsperson und den Sorgeberechtigten flexibel gestaltet. Weitere Infos gibt es online unter www.familienservice-wolfsburg.de.
Hier gibt es Beratung
Die Kita-Abteilung des Geschäftsbereiches Jugend der Stadt Wolfsburg unterstütze Wolfsburger Eltern bei auf der Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot, informiere und berate individuell. Bei Fragen oder Beratungswunsch könnten sich Eltern an die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Jugend unter der 05361/28 2824 wenden.
Eltern unter Dreijähriger könnten sich ebenfalls an den Familienservice wenden. Er unterstütze die Familie bei der Betreuungsplatzsuche und könne einen dem Alter des Kindes entsprechenden Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte vermitteln. Ansprechpartnerin ist Antje Guder, Fachberatung Kindertagespflege, Tel. (05361) 896969-11, a.guder@familienservice-wolfsburg.de.
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