Wolfsburg. Nachdem das Thema bereits zur Vorberatung im Verwaltungsausschuss diskutiert wurde, soll die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in Wolfsburg in der 12. Sitzung des Rates der Stadt Wolfsburg am kommenden Mittwoch beschlossen werden.
Laut der Vorlage erfolgte die vorherige Parkgebührenerhöhung in Wolfsburg im April 2016 mit nur einem geringfügigen Erhöhungsbetrag um 5 Cent je angefangener halber Stunde in Zone I.
Nun soll erneut eine Parkgebührenerhöhung erfolgen. Die Begründung des Beschlussvorschlages lautet wie folgt: "Die Verwaltung schlägt eine deutliche Gebührenerhöhung um 15 Cent in Zone I auf 80 Cent und in Zone II auf 50 Cent vor. Dies berücksichtigt die Wohnraumentwicklung und den zunehmenden Parkdruck in der Innenstadt (inklusive der Beschwerdelage der Anwohner bezüglich Bewohnerparken) sowie die Förderung des ÖPNV und nicht zuletzt die Entwicklung der Parkgebühren in Braunschweig."
"Indirekte Förderung der Alternative Fahrrad"
Die Parkgebühren wären damit in Zukunft für die nächsten Jahre recht stabil und würden den Parkumständen in der Wolfsburger Innenstadt Rechnung tragen. Derzeit seien oftmals die Parkhäuser nicht ausgelastet und ÖPNV würde noch immer nicht bestmöglich genutzt. Auch die Alternative Fahrrad könne damit indirekt gefördert werden. Der hohe Parkdruck insbesondere in Zone I fände ebenfalls Berücksichtigung.
Man könne durch den Beschluss der Parkgebührenerhöhung ein Einnahmeplus von 310.000 Euro im Jahr realisieren. Die neue Gebührenordnung soll im April 2018 in Kraft treten. Auch nach der Erhöhung liege man allerdings weiterhin unter den Parkgebühren in Braunschweig.
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