Patientenbesuche im Klinikum Wolfsburg nur noch mit Test möglich

Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ein generelles Besuchsverbot ist derzeit nicht geplant.

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Wolfsburg. Das Klinikum Wolfsburg setzt ab Montag, 22. November, angepasste Zutrittsregeln für Besucher in Kraft. Sie dürfen unabhängig ihres Impf- und Genesenen-Status das Klinikum dann nur noch betreten, wenn sie am Haupteingang einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Erforderlich ist ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, beziehungsweise ein PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Zusätzlich müssen sie während ihres Aufenthalts im Klinikum durchgängig eine FFP2-Maske (ohne Atemauslassventil) tragen. Das teilt das Klinikum Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.



Hintergrund für die strengeren Vorgaben sind die sehr dynamische Corona-Infektionslage und die rasant gestiegene Zahl an Neuinfektionen. Bislang galt für Besucher im Klinikum Wolfsburg die 3G-Regelung. „Uns ist bewusst, dass diese Zutrittsregeln mit Einschränkungen und zusätzlichem Aufwand verbunden sind, aber nur so können wir unsere Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden bestmöglich schützen“, erklärt Klinikumsdirektor Wilken Köster. Ein generelles Besuchsverbot schloss Klinikumsdezernentin Monika Müller zum jetzigen Zeitpunkt aus: „Besuche von Familienmitgliedern und die Kontakte zu Angehörigen sind für die Genesung unserer Patientinnen und Patienten besonders wichtig, deshalb wollen wir Besuche unter strengen Hygienevorgaben auch solange wie es die Lage im Klinikum zulässt ermöglichen.“

Notfallpatienten werden im Rahmen der Behandlung getestet


Diese sogenannte 1G-Regel für Besucher (Zutritt immer nur mit einem aktuellen negativen Test) gilt für Erwachsene sowie für Kinder ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Wenn möglich, sollten sie während ihres Aufenthalts im Klinikum aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Testung aller Notfallpatienten wird im Rahmen der Behandlung vorgenommen. Eine Begleitperson ist im Klinikum nur noch gestattet, sofern sie medizinisch erforderlich ist.

Ausnahmen von der Testpflicht sind zudem nur in besonderen medizinischen und humanitären Fällen möglich: zum Beispiel auf der Palliativ- und Intensivstation. Voraussetzung ist eine vorherige Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst. Weitere Ausnahmen gelten in der Geburtshilfe für Begleitpersonen im Kreißsaal sowie beim Zutritt zum Test-Zentrum des Klinikums. Auch in diesen Fällen ist ein Zutritt jedoch nur unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht gestattet. Die Masken können bei Bedarf am Haupteingang des Klinikums und im Test-Zentrum für einen Euro erworben werden.

Pro Tag ein Besuch für eine Stunde


Patientenbesuche sind im Klinikum Wolfsburg täglich zwischen 14:30 und 17:30 Uhr möglich. Am Haupteingang ist weiter eine digitale Registrierung erforderlich. Erwachsene Patienten dürfen pro Tag einen Besuch für eine Stunde erhalten. In den kommenden Tagen wird das Klinikum auch die Zutrittsregeln für Patienten, die Termine in Sprechstunden oder für ambulante Untersuchungen beziehungsweise Behandlungen haben, an die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land anpassen.


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