Wolfsburg. Am Donnerstagmorgen um 10:10 Uhr untersagte eine Funkstreife einem 27 Jahre alten Wolfsburger die Weiterfahrt mit einem E-Scooter. Der Roller war mit 25 Stundenkilometern nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Dies berichtet die Polizei.
Nach der Verordnung über diese Elektrokleinstfahrzeuge dürfen E-Scooter bauartbedingt nur 20 km/h schnell sein und müssen vor allem versichert sein, so ein Beamter. Ab dem 1. März weisen alle Versicherungskennzeichen sowohl für Mofas als auch für E-Scooter die Farbe schwarz auf. Im Übrigen gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
Polizei hielt E-Scooter-Fahrer an: Roller war zu schnell
Der E-Scooter fuhr schneller als der Straßenverkehr erlaubt. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Symbolbild. | Foto: Marvin König