Polizei Wolfsburg: Ansichten zum Clown-Sein!


Symbolbild. Foto: pixabay
Symbolbild. Foto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Die Polizei Wolfsburg ermittelt wegen Körperverletzung und Bedrohung gegen einen noch unbekannten Täter mit einer Horror-Fratze, der am Dienstagabend am Hansaplatz im Stadtteil Tiergartenbreite einen 15-jährigen Fahrradfahrer erschreckte, der sich daraufhin verletzte.


Den Ermittlungen nach sprang der Maskierte am Hansaplatz zwischen 19 Uhr und 19:15 Uhr hinter einem Stromkasten hervor, als der 15-Jährige mit seinem Fahrrad auf dem Weg zu seinem Freund war. Dieser Clown habe sich dem Opfer in den Weg gestellt und ihn angeschrien, so ein Beamter. Der Jugendliche versuchte noch mit seinem Bike auszuweichen, stürzte jedoch und zog sich eine Knieverletzung zu. Der verkleidete Clown war circa 1,80 Meter groß und trug ein weiß-rotes Kostüm. Danach sei der Unbekannte fluchtartig weggelaufen. Zeugen des Vorfalls wenden sich bitte an die Polizei Wolfsburg unter Telefon 05361-46460.

Ansichten der Polizei Wolfsburg


Das Auftreten von so genannten Horror-Clowns in der Öffentlichkeit werde zurzeit vermeintlich kontrovers mit einem medialen Meinungsaustausch diskutiert. Dabei seien den Trägern dieser als verkleidete Scherzbolde genutzten Fratzen, die gerade zu Halloween ein vielfach genutztes harmloses Kostüm darstellen, eindeutige rechtliche Grenzen gesetzt: Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein! Auch aufgrund der Veröffentlichung eines Gewaltvideos durch zwei Wolfsburger Musiker in den sozialen Medien hat die Polizei inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Gewaltverherrlichung eingeleitet. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Zwischenfall strafrechtlich verfolgt werde. Mögliche Straftaten seien Vandalismus, Nötigung, Körperverletzung oder auch verkehrsrechtliche Straftaten.Selbst bloßes Erschrecken könnte strafbar sein! Die Täter müssten nicht nur mit empfindlichen Strafen rechnen, sondern auch mit möglichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer. Clown-Sein habe Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, mache sich strafbar. Die Polizei appelliert im Ernstfall daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handle es sich schlicht um schlechte Scherze:
Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen. Provozieren Sie den Clown nicht. - Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei. - Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. - Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei.

Für Augenzeugen sei es wichtig, sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere Details einzuprägen und sich später der Polizei als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Generell gelte, nicht Selbstjustiz zu üben oder zu versuchen, den Clown zu stellen. Dies sei Aufgabe der Polizei.


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