Polizei zieht 18-jährigen Betrunkenen aus dem Verkehr

Der junge Mann reagierte weder auf Blaulicht noch Martinshorn.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Zwei Zeugen meldeten am Montagabend gegen 20:07 Uhr der Polizei über Notruf, dass sich vor ihnen auf der Helmstedter Straße in Richtung Oebisfelde ein Opel befinden und in starken Schlangenlinien unterwegs sei und schon eine Verkehrsinsel gestreift habe. Der Fahrer würde die komplette Fahrbahnbreite ausnutzen, wäre schon mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten und hätte auch den Grünstreifen rechts neben der Fahrbahn benutzt. Zum Glück seien ihm keine Fahrzeuge entgegengekommen, wie die Polizei sich in einer Pressemitteilung auf die Zeugenaussagen stützt. Die Polizei konnte den 18-jährigen Fahrer erst zum Anhalten bringen, als sie sich direkt vor ihm mit dem Streifenwagen positionierte. Der Fahrer war betrunken und wies einen Wert von 2,02 Promille auf. Die Polizei ordnete eine Blutprobenentnahme an und stellte den Führerschein sicher.


Die Polizei konnte die Zeugen und den Opel fahrenderweise auf der Bundesstraße 188 antreffen und sich hinter das Fahrzeug setzen. Auch hier fuhr der Opel deutliche Schlangenlinien und war mit einer Geschwindigkeit von 40 Km/h statt erlaubten 100 km/h unterwegs. Auf Haltesignale, Martinshorn und Blaulicht reagierte der Fahrer zunächst überhaupt nicht. Erst als die Beamten sich mit dem Funkstreifenwagen direkt vor den Opel setzten, konnten sie den Fahrer zum Anhalten bewegen.

Bei der Kontrolle des 18 Jahre jungen Autofahrers aus dem Landkreis Helmstedt stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers fest. Ein Atemalkoholtest erbrachte 2,02 Promille.

Daraufhin wurde dem 18-Jährigen im Wolfsburger Klinikum eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Zudem erwartet ihn ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Polizeisprecher Thomas Figge: "Fahren unter Alkoholbeeinflussung zählt weiterhin mit zu den häufigsten Unfallursachen. Die Polizei warnt davor, alkoholisiert ein Fahrzeug zu führen. Sie gefährden hiermit Leib und Leben von sich und anderen Verkehrsteilnehmern!"


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