Rat beschließt Masterplan Klimaschutz

Bis zur Fertigstellung des Masterplans Klimaschutz fließen die Empfehlungen des Klimabeirats bei den Planungen künftiger Maßnahmen und Projekte ein

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung kürzlich die Aufstellung eines Masterplans Klimaschutz in Wolfsburg beschlossen. Der Klimaschutz rückt unter anderem aufgrund der immer weiter fortschreitenden Erwärmung der Erde mehr in den Focus.


Die weitere Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist unabdingbar, um die Welt dauerhaft lebenswert, auch für zukünftige Generationen, zu erhalten. Dabei kommt der kommunalen Ebene u.a. aufgrund der Unmittelbarkeit der Wirkung von Maßnahmen eine bedeutende Rolle zu. Um den Klimaschutz ausreichend in Wolfsburg zu etablieren, ist es notwendig, ein Klimaschutzmanagement zu entwickeln. Ein Masterplan Klimaschutz fasst in der Regel einen Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Jahren ins Auge und zeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bestehen. Er schafft für alle beteiligten Akteure Planbarkeit und Verlässlichkeit.
Nach der Konzepterstellung wird der Masterplan voraussichtlich 2022 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen.

Bis zur Fertigstellung des Masterplans Klimaschutz fließen die Empfehlungen des Klimabeirats bei den Planungen künftiger Maßnahmen und Projekte ein. Eine Überprüfung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Erstellung des Masterplans Klimaschutz. Der Klimabeirat hat seit Oktober 2020 sechs Mal getagt und verschiedene Schlüsselthemen, wie CO2-Reduzierung, Wassermanagement, Artenschutz und Stadtplanung, sowie mögliche Ziele und Maßnahmen beraten. Die empfohlenen Maßnahmen sind vielfältig. Bearbeitet werden sollen beispielsweise die Themen Förderprogramme für Altbausanierungen aber auch für den Ausbau regenerativer Energien und deren Speichermöglichkeit. Ein Konzept für das "klimaneutrale Rathaus", Sanierung von Radwegen und Umsetzung des Schwammstadtkonzepts sind weitere Themen.

Keine Schottergärten


Die Berücksichtigung von klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen zukünftiger Bauleitplanverfahren, bzw. je nach Vorhaben in Städtebaulichen Verträgen und Grundstückskaufverträgen wurde vom Rat der Stadt Wolfsburg auf Grundlage der Vorschläge und Beratungen im Klimabeirat ebenfalls beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einsatz von Insektenschutzleuchtmitteln, das Verbot von Schottergärten und die Verpflichtung zur Pflanzung und Erhalt von mindestens einem heimischen Obst- oder Laubbaum auf wohnbaulich genutzten Grundstücken. Gleichzeitig hat der Rat einen Prüfauftrag beschlossen, weitergehende Maßnahmen, wie beispielsweise die Verpflichtende Bepflanzung von Flachdächern, die Verpflichtende Nutzung von mindestens einer regenerativen Energiequelle, wie z.B. Solarenergie, Photovoltaik oder Erdwärme, und die Verpflichtende Regenwassernutzung (Regenwasserzisterne), sollte dies keiner anderen Klimaschutzmaßnahmen entgegenstehen, zu prüfen.


"Mit diesen Beschlüssen hat der Rat der Stadt Wolfsburg eine wesentliche Grundlage zum Klimaschutz in Wolfsburg geschaffen. Gleichzeitig wurden geplanten und erarbeiteten Maßnahmen, wie das Entsieglungskonzept aber auch die Richtlinien zum Strombezug, zur Weiterführung empfohlen. Die Stadt Wolfsburg ist nun gefordert, den Masterplan und weitere Konzepte zum Klimaschutz kurzfristig zu erarbeiten", sagen Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide und Stadtrat Andreas Bauer.