Karlsruhe. Medienberichte zufolge ist die Revision eines Wolfsburger Sextäter vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt worden. Der 45-Jährige soll vor zwei Jahren einer damals Zehnjährigen im Wolfsburger BadeLand in den Intimbereich gefasst haben und wurde anschließend vor dem Braunschweig Landgericht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der 45-Jährige ist laut Medien kein Einzeltäter. Schon 2013 habe er sich im Freibad an einem kleinen Mädchen vergangenen. Nachdem er sich geständig zeigte, sei die Strafe damals auf Bewährung ausgesetzt worden.
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