Wolfsburg. Aufgrund der aktuellen Risikolage erlässt die Stadt Wolfsburg mit Wirkung zum 25. Januar eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel. Sämtliches in der Stadt Wolfsburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse usw.) ist somit ab dem morgigen Dienstag entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zu halten. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.
Das Friedrich-Löffler-Institut geht derzeit von einem erhöhten Risiko der Einschleppung der Geflügelpest über Wildvögel aus. Aufgrund des jahreszeitbedingten einsetzenden Vogelzugs kann es durch direkte und indirekte Verschleppung des Erregers zu einer Einschleppung des Erregers in Nutzgeflügelpopulationen führen. Einzelne Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden in Niedersachsen bereits nachgewiesen.
Rastplatz für Zugvögel
Das Gebiet der Stadt Wolfsburg liegt zwar nicht in einer Hauptflugroute der Vogelzüge, jedoch wird es von zahlreichen Wildvögeln auf dem Vogelzug überflogen und teilweise auch als Rastplatz benutzt. Bisher ist es zu keinem Ausbruch im Wolfsburger Stadtgebiet gekommen.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.wolfsburg.de/rathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen abrufbar. Für weitere Informationen für Geflügelhalter steht das Veterinäramt der Stadt Wolfsburg unter der Telefonnummer 05361-28-2141 Verfügung.