Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden - Stadt gibt Zuschuss

Förderanträge sind auch für Eigentümer von Bauten möglich, für die eine Bescheinigung über eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgestellt wurde.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg. Für Eigentümer von Denkmälern oder besonders erhaltenswerten Bauten gibt es auch in diesem Jahr Zuschüsse von der Stadt Wolfsburg. Finanziell gefördert werden bauliche Vorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen sowie an Objekten, die in den historischen Ortskernen von Fallersleben und Vorsfelde liegen und hier durch eine Erhaltungssatzung geschützt sind. Darüber informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung.



Förderanträge sind auch für Eigentümer von Bauten möglich, für die eine Bescheinigung über eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgestellt wurde.

Nur Privatgebäude


Finanziell unterstützt werden durch die freiwilligen Fördermittel der Stadt nur Projekte an Privatgebäuden. Damit möchte die Stadt die besonderen Bemühungen von Eigentümern für ihre Objekte anerkennen. Dafür stehen im Förderjahr 2023 - wie bereits im vergangenen Jahr - insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

So wird beantragt


Ein formloser Förderantrag in digitaler Form ist für eine Berücksichtigung im Rahmen der Zuschussaktion ausreichend. Dafür sind die entsprechenden Rechnungen nach Abschluss der genehmigten Baumaßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen und der bauliche Zustand vor und nach den Arbeiten fotografisch zu dokumentieren. Stichtag ist dieses Jahr der 29. September 2023. Eine externe Kommission von Denkmal- und Heimatpflegern entscheidet dann über die Förderfähigkeit und die Höhe der Förderung.

Weitere Informationen gibt es auf wolfsburg.de/denkmalschutz. Fragen zu den Zuschussmitteln beantwortet die Untere Denkmalschutzbehörde unter Telefon 05361 282969 oder per E-Mail an: susanne.dreissigacker@stadt.wolfsburg.de.


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