Schlägerei nach Fußballspiel in München: Erste Wolfsburger Anhänger vor Gericht

Nach einem Spiel des FC Bayern München gegen den VfL Wolfsburg verabredeten sich jeweils etwa 50 Anhänger beider Lager zu einer Schlägerei in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg/München. Im März vergangenen Jahres kam es zu einer Schlägerei nach einem Fußballspiel des FC Bayern München gegen den VfL Wolfsburg zwischen jeweils zirka 50 Fans beider Vereine. Diese hatten sich in der Nähe des Hauptbahnhofes in München, auf der Schillerstraße, verabredet, um öffentlichkeitswirksam die Schlägerei durchzuführen. Diese wurde durch unbeteiligte Passanten mit Handys aufgenommen. Einige Mitschnitte würden sich noch immer auf YouTube finden. Die ersten Verfahren sind bereits abgeschlossen, kürzlich ergingen gegen zwei der Haupttäter Urteile des Amtsgerichtes München, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Die Verhandlung gegen einen Anhänger des VfL Wolfsburg findet am 12. November statt, wie die Staatsanwaltschaft München I berichtet.


Ein Wolfsburg-Anhänger habe bei der Schlägerei eine Risswunde am Ober- und Unterlid mit Ruptur der Tränenwege erlitten, welche daraufhin operativ rekonstruiert werden mussten. Insgesamt hätten 24 Wolfsburger Verdächtige identifiziert werden können. Die Identifizierung der Wolfsburger Anhänger sei über die szenekundigen Beamten der Wolfsburger Polizei erfolgt, denen die Videos hierzu übersandt wurden. Von diesen seien bereits sechs Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, die Übrigen würden sich noch bei der Polizei befinden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet.

Dabei sei auch ein Verfahren bereits wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden, ein weiteres durch rechtskräftigen Strafbefehl mit einer Geldstrafe abgeschlossen. In drei Verfahren sei Anklage zum Amtsgericht erhoben worden. Zudem sei eines der Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Wolfsburger Anhänger, deren Verfahren schon bei der Staatsanwaltschaft sind, seien zur Tatzeit zwischen 23 und 40 Jahre alt gewesen - drei von ihnen sind erheblich - auch einschlägig - vorbestraft. Zwei von ihnen handelten innerhalb einschlägiger offener Bewährung.

Ob gegen Wolfsburger Anhänger bereits Stadionverbote existieren, sei derzeit nicht bekannt, der Polizei würden hierüber derzeit keine Erkenntnisse vorliegen.


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