Sonder-Blutspendetermin am 30. April

Blutspenden werden auch in der Corona-Krise benötigt und sind ausdrücklich erlaubt.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere mit Thrombozyten (Blutplättchen) über das lange Maifeiertagswochenende bietet der DRK-Blutspendedienst am 30. April erstmals einen Blutspendetermin im Wolfsburger Ratsgymnasium an. Das teilt der DRK Ortsverein Wolfsburg-Mitte in einer Pressemeldung mit. Außerdem weist er darauf hin, dass durch einen aktuellen Erlass der Niedersächsischen Landesregierung Blutspenden ausdrücklich als erlaubt erklärt wurden.


Der Sonder-Blutspendetermin findet am Donnerstag, 30. April, von 15 bis 19.30 Uhr im Ratsgymnasium, Pestalozziallee 2 statt. Alle Blutspenderinnen und –spender werden gebeten, nur dann zu kommen, wenn sie sich wirklich fit und gesund fühlen.

Blutspenden werden trotz Coronavirus weiter täglich benötigt, betont das DRK. Auch wenn Operationen in den Kliniken aktuell reduziert würden, kämen Blutpräparate - insbesondere in der Krebstherapie und bei der Notfallversorgung - zum Einsatz. Einzelbestandteile wie Blutplättchen, auf die Patienten zum Beispiel während einer Chemotherapie angewiesen sein können, sind außerdem nur wenige Tage haltbar. Aus diesem Grund sei die laufende Blutspende für die Versorgung der Bevölkerung so wichtig.

Blutspenden werden nicht auf Corona getestet


Blutspenden würden nicht auf das Coronavirus getestet. An der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger habe sich durch Covid-​​19 nichts geändert, so das DRK. Für die Übertragbarkeit des Erregers durch Blut und Blutprodukte gebe es keine gesicherten Hinweise, deshalb sei auch von der zuständigen Bundesbehörde eine Testung bislang nicht vorgesehen.

Blutspenden fallen nicht unter das Kontaktverbot


Das DRK weist auch darauf hin, dass das Niedersächsische Sozialministerium Blutspenden ausdrücklich auf der Liste der vom Kontaktverbot ausgenommenen Tätigkeiten aufführt. Seit dem 17. April hätten es alle Blutspender schwarz auf weiß: In seiner Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus führe das Sozialministerium die Teilnahme an Blutspenden als ausdrücklich erlaubt auf. Dabei hätten der Schutz der Spender, der durchführenden Mitarbeiter und des begleitenden Ehrenamtes oberste Priorität. Der DRK-Blutspendedienst achte dabei strikt auf die Einhaltung der behördlichen Auflagen. Durch den an allen Stationen der Blutspende einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Metern könne es daher vereinzelt zu längeren Warteschlangen kommen.



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