Stadt plant Finanzen für 2024: Deutlich weniger für Investitionen

Der Kämmerer spricht von einer prekären Haushaltssituation.

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Symbolfoto. | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Bevor der Haushalt 2024 in der Dezember-Ratssitzung von der Verwaltung eingebracht wird, hat diese nun eine Rahmenplanung festgelegt, die als schriftliche Kenntnisgabe im Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung am heutigen Donnerstag, 21. September, auf der Tagesordnung steht. Dies teilte die Stadt Wolfsburg mit.



„In der Genehmigung zum Haushaltsplan 2023 wurde vom Ministerium für Inneres und Sport die dauernde Leistungsfähigkeit unserer Stadt für 2023 zwar noch angenommen, jedoch als gefährdet angesehen. Weitere Konsolidierungsbemühungen sind daher unumgänglich. Andererseits stellen wir im kommunalen Umfeld fest, dass die Finanzausstattung der Kommunen seitens des Bundes und der Länder absolut nicht ausreicht. Um den Aufgabenzuwachs dem die Kommunen gegenüberstehen, finanziell bewältigen zu können, sind Bund und Land dringend gefordert, die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden auf eine ausreichende und sichere Basis zu stellen", erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann den Hintergrund für die Rahmensetzung.

Keine zusätzlichen Planstellen


Die Budgets der Organisationseinheiten sollen grundsätzlich auf das Niveau der Ansätze aus der Haushaltsplanung 2023 festgesetzt werden. Ausgenommen hiervon werden lediglich zentrale Positionen, wie Personalaufwendungen und Abschreibungen. Im Bereich der Personalaufwendungen wurde zudem festgelegt, keine zusätzlichen Planstellen einzurichten. Sollten einzelne Bereiche der Verwaltung diese Vorgabe aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht einhalten können, bedarf es hierfür einer ausführlichen Begründung, auf deren Grundlage der Verwaltungsvorstand die Mehrbedarfe kritisch prüfen wird. Für die Beteiligungsgesellschaften wird die mittelfristige Finanzplanung 2024 angenommen, allerdings werden die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Für die Nettoregiebetriebe werden die Ansätze aus der mittelfristigen Planung für 2024 festgesetzt.

Investitionsprogramm reduzieren


Das Investitionsprogramm 2024 wird kritisch im Hinblick auf die Kassenwirksamkeit überprüft. Es sollen also nur diejenigen Mittel veranschlagt werden, die auch im Haushaltsjahr 2024 realistisch abfließen werden. Ziel soll es sein, das Investitionsprogramm 2024 von 176,7 Millionen Euro deutlich zu reduzieren und ein Volumen von 84 Millionen Euro, ohne das Großprojekt Graue Flecken, zu erreichen.

„Besonders im Hinblick auf das Investitionsprogramm haben wir uns als Stadt Wolfsburg ein sehr ambitioniertes Sparziel gesetzt. Dieser Schritt ist allerdings notwendig, um die Auflagen der Kommunalaufsicht zu erfüllen und wird auch bei den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt nicht unentdeckt bleiben. Wir stehen zu unserem Wort, die Stadt Wolfsburg weiterzuentwickeln, dies aber unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzentwicklung. Die umzusetzenden Vorhaben müssen in Hinblick auf sämtliche Ressourcen realistisch und umsetzbar sein", erklärt Stadtrat und Kämmerer Andreas Bauer.

Nicht in Sicherheit wiegen


Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) besteht für Kommunen in Niedersachsen eine Sonderregelung, die Stand heute bis 30. Juni 2024 Anwendung findet. Hiernach müssen Kommunen für epidemische Lagen und zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses aus den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 in der Bilanz auf der Passivseite gesondert ausweisen. Diese Fehlbeträge sollen in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden.

Dieses Vorgehen ist so mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsicht abgestimmt. Hierdurch wird kein Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Wolfsburg notwendig, weil durch die Bildung dieser Sonderposition die Überschussrücklage nicht in Anspruch genommen wird. „Dieser Umstand darf uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen“, so Andreas Bauer. „Es verschafft uns dringend benötigte Zeit, um die Sparbemühungen weiter voranzutreiben und an einem ausgeglichenen Haushalt zu arbeiten. Aus finanzieller Sicht ist es fünf vor 12, die Lage ist sehr ernst und erfordert sowohl von der Verwaltung und Politik, als auch von den Bürgerinnen und Bürgern neue Denkweisen und Akzeptanz in vielen Bereichen.“

Prekäre Haushaltssituation


„Auch die Tatsache, dass die Stadtverwaltung nach neuen Erkenntnissen für das laufende Jahr mit Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren rechnen kann und sich das Jahresergebnis der Stadt Wolfsburg auf rund 23,71 Millionen Euro verbessert, ändert an der prekären Haushaltssituation nichts. Dieser einmalige Effekt wird von dem strukturellen Defizit der Stadt Wolfsburg aufgezehrt“, erläutert Bauer weiter. Zum Stichtag 31. Juli 2023 rechnete die Stadtverwaltung mit dieser Ergebnisverbesserung, die insbesondere auf den genannten Nachzahlungen aber auch aufgrund geringer Ausgleichszahlungen für die Bäder und das Klinikum resultieren.

Allgemein gelte, dass gemäß NKomVG die Kommunen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune gewährleistet ist.


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