Stadt sucht neue Schiedspersonen zur Streitschlichtung


Vermitteln und Streit schlichten - das sind unter anderem die Aufgaben der Schiedspersonen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Vermitteln und Streit schlichten - das sind unter anderem die Aufgaben der Schiedspersonen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Für die Schiedsbezirke Barnstorf/Nordsteimke, Vorsfelde und Heiligendorf sucht die Stadt Wolfsburg ab sofort neue Schiedspersonen. Bürger, die in einem dieser Bezirke wohnen und Interesse haben, Menschen ehrenamtlich zu helfen, können sich jetzt bewerben. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung im Straf- und Zivilrecht. Insbesondere in Fällen von Beleidigung, Sachbeschädigung, Nachbarstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Bedrohungen und ähnlichem kommen die Schiedspersonen zum Einsatz. Als Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson sollten Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, bei rechtlichen Streitigkeiten für eine gütliche Streitschlichtung zu sorgen, mitgebracht. Die Schiedsfrauen und -männer haben die Aufgabe zwischen den Parteien zu vermitteln und dürfen keinen Zwang zur Einigung ausüben. Das Motto lautet: "Schlichten statt richten".

Eine gewisse Ortspräsenz wird vorausgesetzt


Interessierte Personen müssten in dem entsprechenden Schiedsbezirk ihren ständigen Wohnsitz haben, sollten nicht jünger als 30 Jahre sein und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Besondere Vorkenntnisse seien nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Freude an der Rechtsanwendung und die Bereitschaft, sich darin fortzubilden. Interessenten sollten berücksichtigen, dass mit der Amtsausübung eine gewisse Ortspräsenz und ein gewisser zeitlicher Aufwand verbunden sind, die jedoch nicht präzise bestimmt werden könnten.

Die Schiedspersonen würden je nach Größe des Schiedsbezirkes vom jeweils zuständigen Organ der Stadt Wolfsburg für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Anschließend werden sie vom Direktor des Amtsgerichts Wolfsburg bestätigt. Die Schiedspersonen erhalten neben persönlicher Betreuung und Ersatz der entstehenden Auslagen eine monatliche Wohnraumpauschale in Höhe von 50 Euro. Interessierte an dieser besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit könnten sich bis zum 31. August bewerben. Ein entsprechendes Formular und nähere Informationen gibt es unter www.wolfsburg.de/schiedspersonen. Fragen werden beantwortet unter Telefon (05361) 28-2199 oder per E-Mail unter rat-service@stadt.wolfsburg.de.


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