Wolfsburg. Seit dem Inkrafttreten der städtischen Allgemeinverfügung am 24. Dezember 2021, ist das Tragen einer FFP2, KN95 oder vergleichbaren Maske bei angezeigten und nicht angezeigten Versammlungen im Wolfsburger Stadtgebiet verpflichtend. Diese Regelung wurde in der vergangenen Woche nunmehr bis 10. Februar 2022 verlängert und ist nunmehr auch in der Landesverordnung aufgenommen worden. Die Maskenpflicht für Versammlungen sei dringend geboten, weil es bei Versammlungen durch die Teilnehmenden häufig nicht gewährleistet werden kann, Abstände einzuhalten. Die Stadt Wolfsburg weist heute noch einmal daraufhin, dass Verstöße konsequent geahndet werden.
Die Omikron-Virusvariante übertragbarerer, als die vorangegangenen Varianten. Erste Hinweise deuten darüber hinaus auf eine reduzierte Effektivität und Dauer des Impfschutzes gegen die Omikronvariante hin. Diese Tendenz bestätigen auch die Infektionszahlen, die fast ausschließlich auf diese Virusvariante zurückzuführen sind. Oberbürgermeister Dennis Weilmann: "Die Maskenpflicht bei Versammlungen ist aufgrund der derzeitigen Entwicklungen dringend notwendig. Wir betrachten die Lage insbesondere hinsichtlich der Ausbreitung der Omikronvariante kritisch. Die 7-Tage Inzidenz für Wolfsburg liegt am heutigen Montag bei 477,2. Zum Schutze aller Wolfsburgerinnen und Wolfsburger appelliere ich mit aller Deutlichkeit an alle Teilnehmenden, sich an die Regelungen der Allgemeinverfügung und der Landesverordnung zu halten und insbesondere eine Maske mit entsprechendem Schutzniveau bei Versammlungen, ganz gleich ob angemeldet oder unangemeldet, zu tragen."
Ordnungsdezernent Andreas Bauer hierzu ergänzend: "Wir müssen leider feststellen, dass es Personen gibt, die sich an diese Regelungen nicht halten. Wir haben seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung nunmehr 112 Verstöße gemeinsam mit der Polizeiinspektion Wolfsburg Helmstedt festgestellt und verfolgt. Wir verfolgen diese mit aller Konsequenz, zum Schutze aller Bürgerinnen und Bürger."