Maskenpflicht bei Versammlungen: Stadt erlässt Allgemeinverfügung

Mit der Allgemeinverfügung begegnet die Stadt einerseits der bereits in Deutschland nachgewiesenen und sich weiter ausbreitenden Omikron-Variante, die deutlich infektiöser als die vorangegangenen Virusvarianten ist.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Versammlungen erlässt die Stadt Wolfsburg mit Wirkung zum 24. Dezember. Demnach haben grundsätzlich alle Teilnehmer, Ordner und Versammlungsleiter an beziehungsweise bei Versammlungen in Wolfsburg die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen. Dies verkündet die Stadtverwaltung am Donnerstag.


Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Versammlung angemeldet ist oder unangemeldet stattfindet. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich und werden in Abhängigkeit vom vorgelegten Hygienekonzept genehmigt.


Mit der Allgemeinverfügung begegnet die Stadt einerseits der bereits in Deutschland nachgewiesenen und sich weiter ausbreitenden Omikron-Variante, die deutlich infektiöser als die vorangegangenen Virusvarianten ist. Wie in anderen europäischen Ländern ist zu befürchten, dass es zu einer schlagartigen Erhöhung der Infektionsfälle und einer schnellen Überlastung des Gesundheitssystems und gegebenenfalls weiterer Versorgungsbereiche kommt.


Des Weiteren kommt es seit einigen Wochen vermehrt in ganz Deutschland und auch in Wolfsburg zu unangemeldeten Versammlungen. Durch das Nichtanmelden der Versammlung mangelt es an der Möglichkeit, wie sonst üblich, unter der Würdigung des Einzelfalles, für jede Versammlung Auflagen zu erlassen.


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