Wolfsburg. Bereits seit dem Jahr 2014 darf sich die Stadt Wolfsburg als „Kinderfreundliche Kommune" betiteln. Und das soll auch künftig so bleiben. Da die Auszeichnung zum Ende 2018 abläuft, will man sich bemühen, das vom gleichnamigen Verein verliehene Siegel für drei weitere Jahre zu behalten.
Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 1. Oktober 2014 den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ mit Maßnahmen zur Steigerung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Wolfsburg beschlossen. Am 25.November 2014 wurde der Stadt daraufhin vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ das entsprechende Siegel verliehen. Seit der Verleihungsetzt die Verwaltungden Aktionsplan um, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausbau und der Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Wolfsburg lag.
Maßnahmen wurden bereits umgesetzt
Viele Maßnahmen seien dabeibereits erfolgreich umgesetzt worden, wie zum Beispiel die Gründung eines Kinderbeirates, die Einrichtung der Kinder- und Jugendkommission sowie die Fortbildung von Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung. Wie die Stadt in ihrer Vorlage schreibt, wirdbeabsichtigt, im Rahmen der Siegelverlängerung im Zeitraum 2019 bis 2021 die angestoßenen Maßnahmen und neu geschaffenen Beteiligungsformate von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu etablieren und einer Verstetigung zuzuführen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Recht auf Partizipation, sollenauf diese Weise gestärkt und nachhaltig auf der lokalen Ebene und im Verwaltungshandeln der Stadtverwaltung implementiert werden. „Kinder und Jugendliche haben somit die Möglichkeit, ihr unmittelbares Lebensumfeld mitzugestalten und zu einer zukunftsfähigen wie auch einer familien-, kinder- und jugendfreundlichen Stadtentwicklung beizutragen", heißt es abschließend in dem Antrag der Verwaltung.
Entscheidung fällt im Rat
Im vergangenen Jugendhilfeausschuss am 6. September stimmten die Sitzungsmitglieder dem Antrag bereits zu. Ehe letztlich der Rat der Stadt am 19. September abschließend darüber entscheidet, beraten sich zunächst nochmal die Mitglieder des Finanz- und des Verwaltungsausschusses über eine möglicheFortführung.
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