Startschuss für Wolfsburger Mietspiegel

Aktuell bereitet die Verwaltung eine repräsentative Umfrage vor, die die Basis für den Mietspiegel sein wird.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg bekommt einen Mietspiegel, darüber berichtete die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch auch im Strategieausschuss. Der Mietspiegel sei eine verlässliche Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in Wolfsburg und komme sowohl den Mietern als auch den Vermietern zu Gute. Für eine breite Akzeptanz habe die Stadt Wolfsburg einen Arbeitskreis gegründet, der die Stadtverwaltung sowie die Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern an einen Tisch bringt. Ziel ist ein gemeinschaftlich erarbeiteter und anerkannter Mietspiegel. Darüber berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.



Aktuell bereitet die Verwaltung eine repräsentative Umfrage vor, die die Basis für den Mietspiegel sein wird. Dafür wird die Stadt zufällig ausgewählte Wolfsburger schriftlich um Auskunft bitten. Die Umfrage läuft vom 1. März bis zum 16. April und bildet die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese entspricht den üblichen Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Der Mietspiegel mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ergänzt damit die Mietmarktanalyse mit Angaben zu Bestands- und Neuvermietungsmieten sehr gut und sorgt somit für noch mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt.

Gesetzliche Pflicht besteht


Basis des Wolfsburger Mietspiegels ist dabei das am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz (MsRG), welches Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern gesetzlich zu einem Mietspiegel verpflichtet. Die Stadt Wolfsburg hat sich für einen qualifizierten Mietspiegel entschieden. Dieser biete eine höhere Rechtssicherheit als ein einfacher Mietspiegel, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werde. Damit einher geht auch eine Auskunftspflicht für Bürger hinsichtlich der anstehenden Umfrage. Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelerhebung stets gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich in der Statistikstelle der Stadt Wolfsburg ausgewertet und dort wird anschließend auch die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet.

Der Mietspiegel muss spätestens zum 1. Januar 2024 vorliegen. Zum Start der Umfrage wird die Stadt Wolfsburg umfassend informieren. Weitere Informationen zum Mietspiegel für Wolfsburg sind unter wolfsburg.de/mietspiegel verfügbar.


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