Region. Der November sei der Monat der Besinnung und des Gedenkens. Fröhliche Feste und laute Musik hat der Gesetzgeber - zumindest so weit sie öffentlich stattfinden - deshalb für die "Stillen Feiertage" eingeschränkt. Hierüber informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
In Niedersachsen gelten folgende Einschränkungen für den Volkstrauertag am Sonntag, 17. November, den Buß- und Bettag am Mittwoch, 20. November, und den Totensonntag am Sonntag, 24. November.
Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind bereits ab 5 Uhr morgens Veranstaltungen in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen verboten, die über die Bewirtung mit Speisen und Getränke hinausgehen. Außerdem muss in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Spielhallen dürfen nicht geöffnet sein. Darüber hinaus sind keine Veranstaltungen gestattet, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind.
Am Buß- und Bettag gelten dieselben Einschränkungen in der Zeit von 7 Uhr bis 11 Uhr morgens.
In Zweifelsfällen erteilt die Gewerbestelle des Ordnungsamtes, Telefon (05361) 28-1614, genaue Auskunft. Verstöße gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.
Stille Feiertage - Gesetzgeber verlangt Einschränkungen
Lärm unerwünscht - die Stadt Wolfsburg erklärt, welche Einschränkungen an manchen Feiertagen im November beachtet werden müssen. Bei Verstoß drohen Geldbußen. Symbolfoto: Nino Milizia | Foto: regionalHeute.de
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