Strafanzeige nach Demo gegen Corona-Maßnahmen

Am Mittwochabend hatten rund 40 Personen in Fallersleben demonstriert. Eine Person wurde zur Wache mitgenommen.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Marvin König

Wolfsburg. Um gegen die beschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu demonstrieren trafen sich am Mittwochabend gegen 18 Uhr etwa 40 Personen zu einer nicht angezeigten Versammlung an der Straße Am alten Brauhaus in Fallersleben. Von hier aus bewegte sich die Personengruppe in Richtung der Straße Hinterm Hagen und wurde von der Polizei als Versammlung deklariert. Ferner erhielten die Teilnehmer der Versammlung Beschränkungen hinsichtlich des Abstandgebots und der Maskenpflicht. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Auf dem Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr ahndete die Polizei erste Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und schloss einen Teilnehmer aus der Versammlung aus. Im weiteren Verlauf kam es im Rahmen einer Identitätsfeststellung zu Widerstandshandlungen eines Versammlungsteilnehmers. Die Person wurde zur Identitätsfeststellung zur hiesigen Dienststelle gebracht. Gegen ihn leitete die Strafverfolgungsbehörde neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auch ein Strafverfahren wegen Widerstandes ein. Er muss sich neben dem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz auch mit einer Rechnung für den Transport in einem Dienstkraftfahrzeug rechnen.

Drei Personen wurden ausgeschlossen


Gegen 18.45 Uhr löste sich die Versammlung auf dem Denkmalplatz auf und um 19 Uhr waren dort keine Personen mehr feststellbar. Insgesamt leitete die Polizei fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, eine Strafanzeige wegen Widerstand und ein Verfahren wegen Verweigerung der Personalienangabe ein. Insgesamt wurden drei Personen von der Versammlung ausgeschlossen.

Polizeichefin Petra Krischker: "Eine Person ist im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme verpflichtet gegenüber der Polizei seine Identität preiszugeben. Tut man dies nicht, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird. Werden falsche Personalien angegeben und muss sodann noch eine Überprüfung auf der Dienststelle erfolgen, so wird dem Probanden neben dem Bußgeld auch der Transport in einem Dienstkraftfahrzeug in Rechnung gestellt".


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