Wolfsburg. Es geht um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung in dem Vortrag am Mittwoch, 7. März, von 16 bis 17.30 Uhr der ev. Familienbildungsstätte, Haus der Kirche, im Fabi-Saal, An der Christuskirche 3a. Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn Personen durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass sie wichtige Angelegenheiten ihres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Dazu gehören unter anderem Bankgeschäfte, Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, ärztliche Versorgung, erforderliche ambulante Hilfen und gegebenenfalls Pflegeheimplätze. Und überhaupt: Wer kümmert sich um ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Angehörigen werden sicher helfen, aber wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegattin bzw. Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Kinder grundsätzlich nicht gesetzlich vertreten. Nur in zwei Fällen dürfen ihre Angehörigen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder aufgrund einer gerichtlichen Bestellung als Betreuer oder Betreuerin. In dem Vortrag werden Fragen, der Voraussetzung und Vorgehensweise im Betreuungsverfahren, Vor- und Nachteile der Betreuung und Vorsorgevollmacht beschrieben und erläutert.
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