Wolfsburg. In den letzten beiden Jahren mussten pandemiebedingt alle Osterfeuer abgesagt werden. In diesem Jahr findet Ostern vom 15. bis zum 18. April statt. In der Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Mittwoch wurden weitreichende Lockerungen ab dem 20. März in Aussicht gestellt. Doch einige Unklarheiten gibt es diesbezüglich immer noch. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wolfsburg fordert nun im Namen der Veranstalter eine verbindliche Aussage. Diese werde benötigt, um Planungssicherheit zu bekommen, heißt es in einer Pressemitteilung.
"Können in diesem Jahr wieder Osterfeuer stattfinden?" - Diese Frage möchte die CDU von der Verwaltung im zuständigen Fachausschuss beantwortet wissen. Zudem sollen mögliche Auflagen genannt werden. Außerdem wird die Frage gestellt, ob es möglich ist, die Frist für die Anmeldung der Veranstaltungen zu verkürzen.
Durchführung dürfe nicht an Einreichungsfrist scheitern
Die Osterfeuer in den Ortsteilen der Stadt Wolfsburg seien ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und ein guter lang gepflegter Brauch, heißt es in der Begründung des Antrags. Den Bürgern fehle durch die lange Isolation zum Schutz vor einer Ansteckung das Miteinander, das Gespräch, einfach das Beisammensein. Da die Planungen zu den Osterfeuern aufgenommen oder konkretisiert werden müssten, benötigten die Veranstalter verbindliche Aussagen, beziehungsweise eine Klärung der Bedingungen für die Durchführung einer solchen Veranstaltung. Auch müsse die Frist zur Anmeldung eines Osterfeuers an die aktuelle kurzlebige Situation angepasst werden. Sollten die Corona-Maßnahmen wegfallen oder gelockert werden, dürfe die Durchführung eines Osterfeuers nicht an der Einreichungsfrist für die Genehmigung der Veranstaltung scheitern.
mehr News aus Wolfsburg