Wolfsburg. Im Jahr 2016 wurden im Jobcenter Wolfsburg 596 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Leistungsbezieher nach dem SGB II, Arbeitgeber und Unterhaltspflichtige eingeleitet.
Der Bereich für Ordnungswidrigkeiten wird unter anderem dann eingeschaltet, wenn Leistungsbezieher eine Änderung in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig mitteilen, oder die Änderung über Dritte bekannt wird. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine Arbeitsaufnahme, ein Betriebskostenguthaben oder einen Umzug. Sofern die Änderung in den Verhältnissen innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis durch den Leistungsbezieher dem Jobcenter angezeigt wird, gilt dies als rechtzeitig.
Insgesamt wurden 530 Verfahren gegen Leistungsbezieher im Jahr 2016 eingeleitet. Die Prüfung führte zu 111 Bußgeldverfahren, von denen 68 Fälle mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 16.289,00 Euro geahndet wurden. In 92 Fällen wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Bei 276 abgegeben Fällen lag keine Ordnungswidrigkeit vor, in 51 Fällen erfolgte eine Einstellung aufgrund von Verfolgungshindernissen wie beispielsweise der Verjährung.
Auch Arbeitgeber müssen Auskünfte geben
Auch Arbeitgeber sind verpflichtet dem Jobcenter auf dessen Verlangen Auskunft über Brutto-/Nettoeinkünfte von Leistungsbeziehern zu erteilen. Sofern die Auskunft nicht erteilt wird, kann ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden und die fehlende Auskunft mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro belegt werden. Im Jahr 2016 wurden im Jobcenter Wolfsburg 45 Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet und in 5 Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 4.476,50 Euro ausgesprochen. In 40 Fällen holten die Arbeitgeber Ihre Pflicht im Anhörungsverfahren nach und reichten die benötigten Unterlagen ein, so dass die Verfahren eingestellt werden konnten.
Ebenfalls sind Unterhaltspflichtige dem Jobcenter auf dessen Verlangen verpflichtet Auskünfte zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zur Unterhaltsprüfung zu erteilen. Es wurden 21 Verfahren im Jahr 2016 gegen Unterhaltspflichtige eingeleitet und in 11 Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 9.751,00 Euro ausgesprochen. Ihre Pflicht holten 10 Unterhaltspflichtige im Anhörungsverfahren nach und reichten die benötigten Unterlagen ein, so dass die Verfahren eingestellt werden konnten.
Werden die verhängten Bußgelder nicht gezahlt, wird zur Durchsetzung der Bußgelder Erzwingungshaft (Beugehaft) nach § 96 OWiG beim Amtsgericht beantragt.
In 86 Fällen erfolgte eine Meldung an das Hauptzollamt bzw. die Staatsanwaltschaft bezüglich des Verdachts von Straftaten.
Strafanzeigen werden gestellt, wenn die Mitteilung über Dritte erfolgte, wie zum Beispiel bei einer (anonymen) Anzeige zu unerlaubter Ortsabwesenheit oder dem Einzug eines Partners. Im Jobcenter Wolfsburg wurden insgesamt 16 Vorgänge an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben. Dort wird der Sachverhalt geprüft und entschieden, ob ein Strafverfahren einzuleiten ist. Das Hauptzollamt erhält Verfahren, die im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen stehen und über den Datenabgleich nach § 52 SGB II oder durch (anonyme) Anzeigen dem Jobcenter bekannt wurden. Im Jahr 2016 wurden 69 Vorgänge an das Hauptzollamt abgegeben. Dort wird ebenfalls der Sachverhalt weiter geprüft und entschieden, ob eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wird.
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