Vorgehen für Reiserückkehrer: Nach dem Urlaub den Coronatest nicht vergessen

Die Stadt Wolfsburg weist auf das richtige Verhalten nach dem Urlaub hin, um das Coronavirus weiter einzudämmen.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Wolfsburg. Die Werksferien sind vorüber, die Schulferien neigen sich dem Ende zu und viele Wolfsburger kommen von Urlaubsreisen zurück. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus auch nach den Ferien so weit wie möglich einzudämmen, sollten zunächst alle Urlauber aus Wolfsburg schon bei Antritt der Rückreise prüfen, ob sie sich während des Urlaubs – entscheidend sind die letzten 14 Tage vor Rückkehr – in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben. Dies teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


Dabei sei zu beachten, dass die Einordnung als Risikogebiet dynamisch sei und daher auch während des Urlaubs eine solche Zuordnung und damit eine anschließende Quarantänepflicht und eine Testpflicht ausgelöst werden könnten. Eine vollständige und stets aktuelle Liste der Risikogebiete sei auf der Webseite des RKI einzusehen.

Rückkehr aus Risikogebiet


Wer in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat, sei seit dem 8. August verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in Quarantäne zu begeben und sich derzeit ohne eigene Kostenbeteiligung auf das Coronavirus testen zu lassen. Wer sich nicht schon direkt bei der Einreise oder am Flughafen testen lässt, könne telefonisch bei Hausarztpraxen, dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder online über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvn.de/coronatest einen Testtermin in einem Testzentrum vereinbaren. Das nächstgelegene Testzentrum befinde sich in Braunschweig, An der Petrikirche 1. (Auf die Auswahl der Orte, an denen Testzentren installiert werden, haben die Kommunen im Übrigen keinen Einfluss; die Entscheidung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.)

Die Quarantänepflicht ende erst dann, wenn ein negatives Testergebnis vorliege, davor müsse die Quarantäne von Reisenden aus Risikogebieten zwingend eingehalten werden. Das Verlassen der Wohnung, um einen Testtermin wahrzunehmen, sei erforderlich und möglich – dabei müsse aber der direkte Weg ohne Kontakte zu Dritten gewählt werden (möglichst im eigenen Fahrzeug). Wer sich entgegen der Pflicht nicht testen lasse oder gegen die Quarantänepflicht verstoße, müsse mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Reiserückkehrende aus Risikogebieten, die nicht bereits am Flughafen oder bei der Einreise nach Deutschland getestet wurden, müssten umgehend das Gesundheitsamt telefonisch informieren, da sie für den Zeitraum bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses der Beobachtung durch die Behörde unterliegen.

Rückkehr aus Nicht-Risikogebiet


Wer in einem Nicht-Risikogebiet Urlaub gemacht habe, könne sich freiwillig und ebenfalls derzeit kostenfrei testen lassen. Der Test müsse dann allerdings innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgen, sonst übernehme der Bund die Kosten nicht mehr. Wer sich testen lassen möchte, nimmt dafür, wie oben beschrieben, Kontakt zu den entsprechenden Stellen auf.

Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten bestehe ausdrücklich keine Notwendigkeit, das ohnehin gut ausgelastete Gesundheitsamt zu kontaktieren, solange kein positives Testergebnis vorliege. Auch gilt für sie nicht die Quarantänepflicht ab Einreise, sondern wie sonst auch nur im Falle einer entsprechenden Verfügung durch das Gesundheitsamt (bei positivem Testergebnis). In Wolfsburg würden derzeit auffällig viele Reiserückehrende aus Südosteuropa positiv getestet. Daher werde auch Rückkehrenden aus diesen Ländern, selbst wenn es sich zum Teil um keine vom RKI ausgewiesenen Risikogebiete handele, eine Testung empfohlen.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Corona Corona Wolfsburg