Wasser sparen: Stadt schränkt Beregnung ein

Bei der Bewässerung mit Beregnungskanonen oder Rasensprengern entstehen bei hohen Temperaturen hohe Verdunstungsverluste, insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Wettersituation der vergangenen Jahre war geprägt durch extreme und langanhaltende Hitze- und Trockenperioden. Aufgrund der ausgebliebenen ergiebigen Niederschläge und den hohen Temperaturen sind die Grundwasserstände gesunken und bewegen sich seit 2019 auf einem niedrigen bis sehr niedrigen Niveau. Auch in Oberflächengewässern sind zeitweilig sehr niedrige Abflüsse zu beobachten gewesen. Streckenweise sind Fließgewässer im Stadtgebiet komplett trockengefallen. Aus diesen Gründen ist ein sparsamer Umgang mit Oberflächen- und Grundwasser nötig, um ein weiteres Absinken - mit den damit verbundenen Schäden, zum Beispiel an Ökosystemen - zu vermeiden. Daher wird die Stadt Wolfsburg eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung erlassen.



Wie die Stadt mitteilt, wird auf Grundlage dieser Allgemeinverfügung wird die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von Sportplätzen mit Beregnungskanonen beziehungsweise Rasensprengern eingeschränkt. Ab einer Temperatur von über 24 Grad Celsius wird die Wasserentnahme aus Brunnen (Grundwasser) und Oberflächengewässern in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die Bewässerung zum Beispiel von Beeten und Bäumen mit Schlauch oder Brause ist von diesem Verbot nicht betroffen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September.

Jeder kann seinen Beitrag leisten


„Die Notwendigkeit, schonend mit unseren Ressourcen umzugehen, ist nicht zuletzt auch durch die Entwicklung des Klimas in den letzten Jahren immer deutlicher geworden“, erklärt Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen, Brand- und Katastrophenschutz, zur Entscheidung der Verwaltung. „Jede Person ist aufgefordert, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch diese Allgemeinverfügung schafft die Stadt Wolfsburg einen rechtlichen Rahmen, um den nachhaltigen Umgang mit der Lebensgrundlage Wasser in unserem Stadtgebiet zu gewährleisten.“

Starke Verdunstung


Bei der Bewässerung mit Beregnungskanonen oder Rasensprengern entstehen bei hohen Temperaturen hohe Verdunstungsverluste, insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung. Dieses entspricht nicht einer sparsamen Verwendung des Wassers und ist daher zu unterlassen. Die zeitliche Einschränkung der Beregnung ist verhältnismäßig, weil andere Zeiten zur Beregnung genutzt werden können. Am sinnvollsten und effizientesten ist die Bewässerung in der Nacht bis in die frühen Morgenstunden, sofern es nicht windig ist. Die pflanzengerechte Abwasserberegnung sollte aus den oben genannten Gründen ebenfalls nicht bei hohen Temperaturen erfolgen.

Mit dieser Allgemeinverfügung werden nach Paragraf 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilte Erlaubnisse beschränkt, ebenso der nach Paragraf 26 WHG zulässige Eigentümer- und Anliegergebrauch und die nach Paragraf 46 WHG zugelassenen erlaubnisfreien Benutzungen des Grundwassers. Ob die zulässige Temperatur überschritten und damit die Beregnung verboten ist, kann auf den einschlägigen Seiten im Internet wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst (DWD) abgelesen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung wird am 4. August im Amtsblatt der Stadt Wolfsburg veröffentlicht und ist dann auch im Internet unter wolfsburg.de/amtsblatt zu finden.


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