Weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV - Bei Verstößen droht ein Bußgeld

Das Einhalten der Verordnung wird ab sofort kontrolliert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Wolfsburg. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist weiterhin Pflicht, wie die Wolfsburger Verkehrs-GmbH in einer Pressemitteilung berichtet. Die Tragepflicht wurde gemäß einer Verordnung des Landes Niedersachsen verhängt. Fahrgäste und Busfahrer berichten jedoch häufig von der Nichteinhaltung dieser Verordnung. Daher wird die WVG, ab sofort, gemeinsam mit dem Städtischen Ordnungsdienst das Tragen der Mund- und Nasenbedeckung im ÖPNV kontrollieren. Der Städtische Ordnungsdienst wird bei Nichteinhaltung ein Bußgeld verhängen.



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