Wolfsburg. Der VfL Wolfsburg ist mit dem ihm zivilrechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen zwei Fans vorgegangen, die im Dezember 2014 beim Auswärtsspiel in Hannover unerlaubte Pyrotechnik gezündet hatten. Der Richter am Landgericht Braunschweig bewertete den Fall zugunsten des Bundesliga-Clubs.
In Regress genommen
Die beiden Männer waren nach einer unerlaubten Pyro-Aktion im Gästeblock der AWD-Arena eindeutig identifiziert worden. Der Verein wurde wegen der Aktion vom DFB mit einer Strafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigte die geltende Rechtsprechung in seinem Urteil vom September 2017, die es Bundesliga-Klubs ermöglicht, gegen ermittelte Täter vorzugehen und diese in Regress zu nehmen.
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