Wolfsburg. Bereits im Oktober 2012 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Bebauungsplan "Alt Wolfsburg" in der Nordstadt zu ändern und stellte damit die Weichen für das Neubaugebiet. Nun soll der entsprechende Bebauungsplan ausgelegt werden.
Insgesamt sollen auf dem Gebiet drei Wohngebäude mit zirka 61 Eigentums- und Mietwohnungen errichtet werden. Dabei sollen die Gebäude in sechst Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss aufgeteilt werden.
Insgesamt beinhaltet der Bebauungsplanentwurf folgende allgemeine Richtlinien:
- allgemeines Wohngebiet (WA), Grundfläche von 3600 Quadratmeter
- maximal sieben Vollgeschosse
- abweichende Bauweise
- Ausschluss von Nutzungen aus dem Allgemeinen Wohngebiet
- Festsetzung von drei Baufeldern durch Baugrenzen zur Sicherung des städtebaulichen Entwurfes, Festsetzung einer zusätzlichen Baugrenze für Flächen für Parkgaragen und Stellplätze (Carports)
- Ausweisung von Straßenverkehrsflächen zur Sicherung der Erschließung
- Festsetzung des Einfahrtsbereiches zur Regelung der Grundstückszufahrt, Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt
- Festsetzungen hinsichtlich des vorhandenen und teilweise umzuverlegenden Leitungsbestandes
- Festsetzung von Lärmpegelbereichen und im Zusammenhang damit von baulichen und technischen Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm
- Erhaltungsbindung für Bäume außerhalb des Baufeldes
- Festsetzung hinsichtlich Ersatzpflanzung für den künftig entfallenden Baumbestand
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