Wolfsburg. Starker Schneefall und Glätte sind für Freitag angekündigt, die Stadtverwaltung Wolfsburg reagiert entsprechend. Der Unterricht in den Schulen fällt aus.
Zum Schutz aller Beteiligten falle der reguläre Schulbetrieb am Freitag in ganz Wolfsburg aus – das gilt für Grundschulen, weiterführende Schulen sowie Förderschulen, teilt die Stadt Wolfsburg mit. Berufsbildende Schulen wechseln derweil in den Distanzunterricht.
Notbetreuung für Schulen und Kitas
„Uns ist wichtig, dass Kinder, Eltern und auch die Beschäftigten sicher sind. Bei diesen Aussichten geht Sicherheit vor“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Deshalb lassen wir die Schulen morgen ausfallen und halten sowohl in Schulen als auch in Kitas nur eine Notbetreuung vor.“
In Absprache mit der WVG findet außerdem kein Schülertransport statt. Für Kinder, die dennoch in die Schule kommen, besteht selbstverständlich eine Betreuungspflicht – die Notbetreuung erfolgt jedoch nur in eingeschränkter Form.
Auch in Kitas drohen Engpässe
Auch in den Kindertagesstätten sei laut Stadtverwaltung mit witterungsbedingten Ausfällen zu rechnen, unter anderem weil viele Erzieher aus dem Umland nach Wolfsburg pendeln. Eltern werden gebeten, möglichst telefonisch erreichbar zu sein und die Notbetreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.
Der Winterdienst sei mit Hochdruck im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Trotzdem kann es – je nach Wetterentwicklung – zu schwierigen Stellen und eingeschränkter Befahrbarkeit kommen.
Außerdem kann es aufgrund der Witterung zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses kommen – sowohl bei der Anfahrt als auch im laufenden Betrieb.
Streusalz auf Gehwegen
Außerdem informiert die Stadt, dass bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie drohender Eisglätte kurzfristig – und bis einschließlich Montag – auch die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen erlaubt ist. Die Stadt Wolfsburg bittet darum, Streusalz im Interesse des Umwelt- und Bodenschutzes nur dann einzusetzen, wenn tatsächlich gefährliche Eisglätte vorliegt oder sich Schneereste sonst nicht anders entfernen lassen. Ansonsten reichen das Räumen der Gehwege und das Aufbringen abstumpfender Streumittel in der Regel aus, um die Trittsicherheit herzustellen.
Auf Gehwegen sind diese Maßnahmen werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr sicherzustellen.

