Wolfsburg plant Stellplatz-Reform: Weniger Parkplätze, mehr Mobilität

Weniger Tiefgaragen, mehr Flexibilität: Wolfsburg plant eine neue Regelung, mit der Bauherren Stellplätze ablösen können. Das könnte vor allem die Innenstadt verändern.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg soll eine neue Ablösesatzung bekommen. Abhängig von der Nutzung eines Gebäudes muss eine bestimmte Anzahl von PKW-Stellplätzen zur Verfügung stehen. Diese Regelung der Niedersächsischen Bauordnung führt dazu, dass vor allem in dicht bebauten Innenstadtlagen die Stellplätze häufig in Form von Tiefgaragen oder Parkhäusern hergestellt werden müssten. Das ist flächensparend, jedoch technisch anspruchsvoll und teuer. So teilt die Stadt mit.



Durch die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten, die die Nutzung alternativer Verkehrsmittel fördern, haben Bauherren die Möglichkeit, die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze zu reduzieren. Alternativ oder zusätzlich können notwendige Einstellplätze für einen Geldbetrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag ist von der Kommune für öffentliche Stellplätze oder Verkehrsinfrastruktur aufzuwenden, die den Bedarf an Einstellplätzen verringern. Die entsprechende Vorlage wird im April vom Rat der Stadt Wolfsburg entschieden werden.

„Die meisten größeren Städte Niedersachsens sowie fast alle Kommunen im Großraum Braunschweig verfügen über eigene Ablösesatzungen. Um Investitionen in der Stadt Wolfsburg nicht zu hemmen, ist vor allem vor dem Hintergrund der Innenstadtentwicklung eine Ablösesatzung mit einer Preisdeckelung wichtig“, erläutert Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

„Häufig sind es Vorhaben in Innenstadtlage, die aufgrund des guten ÖPNV-Anschlusses nicht so viele Stellplätze benötigen. Hier ist es sinnvoll, das Geld für öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu nutzen“, ergänzt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide.

Einheitliche Regelung geplant


Haben Kommunen keine rechtskräftige Ablösesatzung, ist der Ablösebetrag je Stellplatz bei jedem Vorhaben gemäß § 47 der Niedersächsischen Bauordnung individuell zu ermitteln. Dabei orientiert sich die Höhe an dem finanziellen Aufwand, den ein Stellplatz zum Beispiel im Falle einer Tiefgarage kosten würde. Dieses Verfahren führt vor allem in Innenstadtlagen zu hohen Ablösebeträgen und kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens haben. Von der individuellen Berechnung kann laut Gesetz abgesehen werden, wenn die Kommune eine Satzung erlassen hat. Aus diesem Grund soll mit der Aufstellung einer Satzung die Ablösung von Einstellplätzen einheitlich geregelt und eine Preisdeckelung eingeführt werden.

Für den Wohnungsbau ist die Ablösesatzung übrigens nicht relevant, da die Niedersächsische Bauordnung 2024 geändert wurde, womit für Wohnnutzung keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssen.