Wolfsburg verzeichnet "neuen Briefwahlrekord"


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Wie die Stadtverwaltung Wolfsburg heute mitteilte, hätten seit Beginn der offiziellen Briefwahlausgabe am 26. September bis zum heutigen Tag bereits 8.105 Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl für den Niedersächsischen Landtag Gebrauch gemacht. Das sind 9 Prozent aller Wahlberechtigten.


Laut Angaben der Stadt wurden die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl an die Wolfsburger Wahlberechtigten bis zum 24. September verschickt. Die Zahl der bearbeiteten Briefwahlanträge liege heute bei 8.105 (im Vergleich zur Landtagswahl 2013: 4.826). Insgesamt habe es zur Landtagswahl 2013 6.848 Briefwähler gegeben. Diese Zahl sei bei dieser Wahl bereits weit überschritten wurden. Die Stadt spricht von einem "neuen Briefwahlrekord zu Landtagswahlen."

Wie läuft die Briefwahl ab?


Der Antrag für die Übersendung der Briefwahlunterlagen ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann auch mit dem Online-Formulargestellt werden oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten in der Briefwahlstelle im Rathaus A, Porschestraße 49, Wolfsburg.

Briefwähler, die Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen haben, werden gebeten, die Wahlbriefe möglichst bis Donnerstag, 12. Oktober per Post zurückzusenden. Nach Mitteilung der Stadtverwaltung sei in dem Fall durch die Post noch ein rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag gewährleistet. Ansonsten bestehe die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18 Uhr, in den Hausbriefkasten am Eingang zu Rathaus A einzuwerfen oder bis 15 Uhr in der Briefwahlstelle im Rathaus A abzugeben.

Briefwahlunterlagen können noch bis zum 2. Tag vor der Wahl, Freitag, 13. Oktober, bis 13 Uhr beantragt werden, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Stadt. Am Samstag, 14. Oktober, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr, werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur dann ausgestellt, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlich aufgetretener Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. In dem Fall wird gebeten, sich direkt an die Briefwahlausgabe im Rathaus A, Raum 051, zu wenden.


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