Wolfsburg. Zum 31. Dezember 2016 bezogen in Niedersachsen 41.400 Personen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). In Wolfsburg waren es zum Jahresende 470 Leistungsbezieher.
Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ging die Zahl der Leistungsbezieher niedersachsenweit im Vorjahresvergleich um rund 800 Personen oder 1,9 Prozent zurück.In Wolfsburg istsogar ein Rückgang um 5,81 Prozentgegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen gewesen.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Diese Leistung erhalten nur Personen, die keinen oder keinen hinreichenden Anspruch aus anderen Quellen oder Versorgungssystemen haben. Die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII umfassen den für das Existenzminimum notwendigen Lebensunterhalt, wie insbesondere für Nahrung, Kleidung und Unterkunft. In „vertretbarem" Umfang werden Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt.
Von den 499 Leistungsbeziehern in Wolfsburg waren 58 unter 18 Jahren, 173zwischen 18 und 50 Jahren, 151zwischen 50und 65Jahren und 88über 65Jahren. Der leichte Rückgang bei dem Personenkreis, der Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII erhielt, ist maßgeblich auf rückläufige Zahlen bei den über 65-Jährigen zurückzuführen, berichtet die Behörde. Hier sank die Anzahl der auf diese Hilfe angewiesenen Frauen und Männer in Wolfsburg von 110Personen im Jahr 2015 auf 88am 31.Dezember 2016 (-25Prozent). Bei den Minderjährigen hingegen stieg die Zahl von 55in 2015 auf 58im Berichtsjahr 2016 (+5,5 Prozent).
Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sank leicht
von Eva Sorembik
Positive Entwicklung bei den Zahlen. Symbolfoto: Eva Sorembik
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