Wolfsburg. Immer wieder stehen die Besitzer von sogenannten "Schottergärten" in der Kritik. Auch die Bauordnungen der Länder regeln, dass die nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen. Eine Grünfläche im baurechtlichen Sinne ist eine „vorwiegend mit Pflanzen bewachsene oder zum Pflanzenwuchs bestimme Freifläche“. Die Stadt Wolfsburg möchte die Einrichtung von Grünflächen (statt „Steingärten“) zunächst mit präventiven Maßnahmen und positiven Anreizen erreichen. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg auf Anfrage von regionalHeute.de.
Mit der Einrichtung von Grünflächen werde einer zu hohen Bodenversiegelung entgegengewirkt, ein Versickern von Oberflächenwasser und die dauerhafte Erhaltung der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der Bodenflächen ermöglicht. Grünflächen würden zur Verbesserung des Klimas und der Erhaltung der Artenvielfalt insbesondere der Insektenvielfalt beitragen. "Handlungen zum Klima- und Artenschutz sind aktueller denn je und spielen für die Zukunft eine noch größere Rolle", so die Stadt weiter.
Doch längst halten sich nicht alle daran. Um die Bevölkerung doch zur Errichtung von Grünflächen zu bewegen, laufe derzeit der Wettbewerb "Natur- und insektenfreundliche Gärten und Balkone gesucht". In diesem Rahmen wurde auch ein Sonderpreis für die Umwandlung vom Steingarten in einen naturnahen Garten ausgelobt. Darüber hinaus wolle die Stadt die Wolfsburger in Kürze anhand von Flyern informieren.
Restriktive Maßnahmen wie zum Beispiel eine bauordnungsrechtlichen Anordnung oder im Einzelfall auch Zwangsgelder, würden erst als letztes Mittel in Betracht kommen und werden – so hofft die Stadt - so selten wie möglich eingesetzt werden müssen.
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