Region. Zurzeit herrscht große Unsicherheit darüber, ob die Schulen nach den Osterferien wieder den Betrieb aufnehmen können. Lehrkräfte wurden deshalb vom Kultusministerium angewiesen, vorläufige Zeugnisnoten bis zum 15. April zu ermitteln. Eine Bestätigung, dass die Schulen bis zu den Sommerferien geschlossen werden, stelle dies jedoch nicht dar, so das Kultusministerium auf Anfrage von regionalHeute.de. Man bereite sich jedoch auf dieses Szenario vor.
Nach aktueller Einschätzung gehe das Kultusministerium davon aus, dass der Schulbetrieb am 20. April wieder anlaufe. Man fahre jedoch auf Sicht - erst ab dem 14. April soll in einer Lagebesprechung der Niedersächsischen Landesregierung erörtert werden, ob das Infektionsgeschehen eine Wiederaufnahme des Schulbetriebes erlaubt oder nicht. Ulrich Schubert, Sprecher des Kultusministeriums weist jedoch darauf hin, dass diese Noten zunächst kein vorgezogenes Zeugnis darstellen würden: "Sie greifen auch keiner Entscheidung über mögliche weitergehende Schulschließungen vor. Wir erfassen mit diesem üblichen Verfahren vorsorglich Daten, auf die wir bei allen möglichen Entscheidungen zugreifen können."
Kultusminister Grant Hendrik Tonne sieht jedoch in beiden Szenarien wenig Probleme: "Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres geschlossen werden müssen, bilden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im 2. Schulhalbjahr bis zum Zeitpunkt der Schulschließungen am 13. März die Grundlage zur Ermittlung der Zeugnisnoten", erläutert der Kultusminister das Vorgehen. Demnach ergebe sich aus den sieben Wochen, die im zweiten Halbjahr bis zum 13. März bereits Unterricht stattgefunden hat durchaus ein bewertbarer Zeitraum.
Abschlussarbeiten stehen auf der Kippe
Ob die Abschlussarbeiten des Schuljahres stattfinden, steht ebenfalls noch nicht fest. Sollten die Schulen am 20. April wieder öffnen, wären zunächst nur die mündlichen Prüfungen in der ersten Fremdsprache getroffen - hier sollten Schulen laut dem Kultusminister eigenverantwortlich Termine planen. Für den Fall, dass die Schulen länger geschlossen bleiben müssen, würde man auch hier die Termine der schriftlichen Abschlussarbeiten verschieben müssen. Als Ausweichtermin für dieses Szenario seien für das Fach Deutsch der 8. Juni, für das Fach Englisch der 10. Juni und für Mathematik der 12. Juni avisiert worden. Der Haken dabei sei jedoch, dass die Schulen dafür spätestens am 25. Mai wieder öffnen müssten und: "Eine intensive Prüfungsvorbereitung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler möglich ist", schildert Tonne die Lage und schlussfolgert: "Sollte auch dieser verschobene Zeitplan nicht zu halten sein, würden die Abschlussprüfungen ersatzlos entfallen."
Kein Freifahrtschein für Sitzenbleiber
Auch Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr erteilt wurden oder werden sollten, sollen laut Tonne berücksichtigt werden: "Sie werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern, beziehungsweise zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen beitragen können." Im Zweifel also für den Schüler. Dieser Ansicht schließt sich auch der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte an. Deren Vorsitzender Torsten Neumann erklärte gegenüber Focus Online „Letztlich sollte man im Zweifel für den Schüler bewerten.“ Dies solle aber kein Freifahrtschein für Schüler sein, bei denen praktisch schon feststehe, dass diese sitzen bleiben.
Absage der Abiturprüfungen bleibt Ultima Ratio
"Der Kultusminister tut gut daran, sich auf eine anhaltende Krise oder sogar Verschlimmerung einzustellen, die keine üblichen Prüfungen zulässt. Schulen dürfen nicht vorzeitig geöffnet werden und als Multiplikator des Virus dienen", warnt Horst Audritz, Vorsitzender des Niedersächsischen Philologenverbandes. Die Abiturprüfungen sind zunächst in den Mai verschoben worden. Die Ausgabe der Abiturzeugnisse müsste spätestens bis zum 9. Juli erfolgen, um eine rechtzeitige Bewerbung an Hochschulen und Universitäten bis zum 15. Juli zu gewährleisten. Tonne dazu: "Verschiebungen über diesen Termin hinaus können nur erwogen werden, wenn der Bewerbungstermin an Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls verschoben wird." Sollte auch der nach hinten geschobene Terminplan nicht eingehalten werden, würden die Prüfungen entfallen und das Abitur auf Basis der Noten in den vier zurückliegenden Schulhalbjahren erteilt.
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