Zieschang: Magdeburg-Täter womöglich "psychisch Beeinträchtigter"

Der Mann, der kurz vor Weihnachten einen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt verübt hat, lässt sich laut Landesinnenministerin Tamara Zieschang keiner gängigen Täterkategorie zuordnen. Es stelle sich die Frage, sagte die CDU-Politikerin dem "Spiegel", ob er zur Gruppe der "psychisch Beeinträchtigten mit Gewaltpotenzial" zähle.

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Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv)
Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Magdeburg. Der Mann, der kurz vor Weihnachten einen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt verübt hat, lässt sich laut Landesinnenministerin Tamara Zieschang keiner gängigen Täterkategorie zuordnen.


Es stelle sich die Frage, sagte die CDU-Politikerin dem "Spiegel", ob er zur Gruppe der "psychisch Beeinträchtigten mit Gewaltpotenzial" zähle. Er habe in kein Raster gepasst, sagte sie: "Die tägliche Herausforderung der Sicherheitsbehörden ist, unter 100 Leuten, die mit Gewalt drohen, den einen zu erkennen, der wirklich zur Tat schreiten will."

Zieschang sagte knapp vier Wochen nach der Todesfahrt mit sechs Toten und rund 300 Verletzten, dass er in Sachsen-Anhalt nie angeklagt oder strafrechtlich verurteilt worden sei. Als die Polizei 2023 wegen wüster Drohungen im Internet gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitete, habe es keine Hinweise auf eine extremistische Gesinnung, einen islamistischen oder terroristischen Hintergrund gegeben, so Zieschang.

In dem Fall scheinen diverse Sicherheitsbehörden die Anzeichen seiner Radikalisierung ignoriert oder falsch eingeschätzt zu haben. Zieschang verwies darauf, dass die Veranstalter von Weihnachtsmärkten für die Sicherheit zuständig seien - und es die Stadt gewesen sei, die ein entsprechendes Konzept zur Auflage gemacht habe.

Auf Frage nach der politischen Verantwortung für das mutmaßliche Behördenversagen sagte Zieschang: "Ich sehe es als meine Aufgabe sicherzustellen, dass die Ermittlungen mit Hochdruck gegen den Beschuldigten geführt werden."


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