Zoll deckt Schwarzarbeit im Landkreis Helmstedt auf

Dem Hauptzollamt ist bei einer Kontrolle auf einer Baustelle im Landkreis Helmstedt ein großer Fang gelungen: Sie haben acht von 14 Männern ohne Papiere angetroffen.

Auf Grund eines Hinweises kontrollierte der Zoll am 20. Februar eine Baustelle nahe des Elms. Symbolbild
Auf Grund eines Hinweises kontrollierte der Zoll am 20. Februar eine Baustelle nahe des Elms. Symbolbild | Foto: Zoll

Braunschweig/Helmstedt. Auf Grund eines Hinweises kontrollierte der Zoll am 20. Februar eine Baustelle nahe des Elms. Schon bei Ankunft der Zöllner versuchten zwei Bauarbeiter sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Ihre Überprüfung ergab, dass die Männer vom Balkan keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatten und somit illegal auf der Baustelle waren. Zumindest einem von beiden war das auch auf jeden Fall klar, da er schon am Vortag durch die Polizei kontrolliert worden war. Dies berichtet das Hauptzollamt Braunschweig.


Nicht nur die beiden Männer, sondern die Mehrheit der angetroffenen Bauarbeiter hielten sich illegal auf der Baustelle auf: von den 14 Bauarbeitern waren nur zwei EU-Bürger und vier Ausländer mit Arbeitserlaubnis, die übrigen acht Männer hatten keine gültigen Papiere für ihre Arbeit.

Nicht das erste Mal


Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass der Zoll in der Region auf eine solche Situation stößt: "Einzelne Menschen ohne Papiere treffen wir regelmäßig an, aber das ist in den letzten Monaten schon der dritte größere Aufgriff im Raum Wolfsburg-Helmstedt", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt Braunschweig und verweist auf einen ähnlich gelagerten Fall im Herbst und eine tragisch-komische Kontrolle im Sommer jeweils in Wolfsburg.

Bei den insgesamt sieben Albanern und einem Aserbaidschaner steht nun der Verdacht des illegalen Aufenthaltes im Raum (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach Paragraph 95 Aufenthaltsgesetz). Über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.

Erste Konsequenzen auch für den Arbeitgeber


Ernste Konsequenzen sind auch bei dem Arbeitgeber möglich: ihm drohen Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach Paragraph 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), des Einschleusens von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz) und verschiedene andere Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro.

oll stößt auf acht Ausländer ohne Arbeitserlaubnis bei Tiefbauarbeiten im Landkreis Helmstedt.
oll stößt auf acht Ausländer ohne Arbeitserlaubnis bei Tiefbauarbeiten im Landkreis Helmstedt. Foto: Zoll



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