„Zukunftstag“: Kompakte Berufsorientierung für Mädchen und Jungen




[image=5e1764ce785549ede64cd041]Kultusminister Dr. Bernd Althusmann, Sozialministerin Aygül Özkan und Wirtschaftsminister Jörg Bode rufen niedersächsische Betriebe und Institutionen, Schulen und Eltern in einem gemeinsamen Appell für den 26. April 2012 zur Beteiligung am „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ auf: „Der Zukunftstag ist ein wichtiger Baustein der schulischen Berufsorientierung.

An diesem Tag haben Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, gezielt Einblicke in Berufe zu gewinnen, die das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe erweitern können. Viele niedersächsische Unternehmen und Institutionen haben bereits in den vergangenen Jahren mit ihrer Beteiligung am Zukunftstag einen wertvollen Beitrag geleistet. Mit ihrer Hilfe erhalten Mädchen und Jungen Anregungen für ihre spätere Berufswahl und lernen zugleich spannende und zukunftsweisende Arbeitsfelder kennen. Auch 2012 gilt: Je mehr Partner sich beteiligen, desto besser.“

In Niedersachsen ist der „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ Bestandteil der Berufsorientierung an den allgemein bildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler können am 26. April 2012 einen Tag lang in den Berufsalltag hineinschnuppern. Im Rahmen des jeweiligen schuleigenen Konzepts zur Berufsorientierung sollen sie insbesondere Einblicke in Berufe erhalten, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern. Sie können so, jenseits „typischer“ Frauen- und Männerberufe, Anregungen sammeln, welcher Beruf zu ihnen passen könnte.

Schülerinnen und Schüler können am Zukunftstag Angebote von Unternehmen und Institutionen wahrnehmen oder beispielsweise Familienangehörige und Bekannte an deren Arbeitsplatz begleiten.

Gemeinsam mit der Landesregierung werben für eine große Beteiligung am Zukunftstag auch die Unternehmerverbände Niedersachsen, die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, der Landesfrauenrat Niedersachsen, die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover sowie der Landeselternrat. Die Ministerien organisieren am Zukunftstag auch eigene Veranstaltungen in ihren Häusern.

Am 26. April 2012 soll es getrennte Angebote für Jungen und Mädchen geben. Dies ist unerlässlich, um beiden Gruppen gerade die eher untypischen Berufe nahe zu bringen. Unternehmen und Institutionen, die sich am Zukunftstag beteiligen wollen, müssen aber keinen doppelten Aufwand treiben. Je nach Branche und Berufsfeldern können sie auch spezielle Angebote nur für Mädchen oder nur für Jungen machen. Der Tag bietet darüber hinaus auch allgemein bildenden Schulen Gelegenheit, durch Veranstaltungen und Projekte, auch in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Akzente in ihrem berufsorientierenden Konzept zu setzen.

Wer kann sich wie beteiligen?

Der Vorstand oder die Leitung eines Unternehmens, einer Universität, eines Forschungszentrums, einer Institution, einer Abteilung, einer Behörde können Angebote initiieren.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betriebs- und Personalräte können ihre Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Aktionen anbieten.
Schulleitungen und Lehrkräfte können Schülerinnen und Schüler über die Zielsetzung des Zukunftstages informieren und den Tag mit ihnen vorbereiten, Veranstaltungen durchführen sowie Kontakte zu Institutionen und Unternehmen herstellen.
Eltern, Paten, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn können ihren Arbeitsplatz zur Begleitung und Erkundung anbieten, wenn ihr Unternehmen einverstanden ist und sich am Zukunftstag beteiligt.

Was alle Beteiligten wissen müssen:

Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen des Zukunftstages Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern.

Die Schule entscheidet, ob und in welcher Weise sie sich am Zukunftstag beteiligt. Wird der Zukunftstag nicht als Schulveranstaltung durchgeführt, so können Schülerinnen und Schüler auf Antrag Angebote von Unternehmen und Institutionen wahrnehmen oder Mitglieder ihrer Familie oder ihres Bekanntenkreises an deren Arbeitsplatz begleiten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist damit einverstanden und beteiligt sich am Zukunftstag.

Anträge auf Freistellung sind von der Schule zu genehmigen, sofern der Zielsetzung des Zukunftstags mit der Wahrnehmung des außerschulischen Angebots entsprochen wird.

Über die Art und Dauer der Tätigkeiten in Betrieben entscheiden die Verantwortlichen dort; sie übernehmen auch die Aufsichtspflicht und beachten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Wie beim Schulbesuch besteht für die Dauer der Teilnahme an berufsorientierenden Maßnahmen für die Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz.

Weitere Informationen und Formulare gibt es  unter zukunftstag-fuer-maedchen-und-jungen.de im Internet.

Unter www.genderundschule.de finden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern Texte und Materialien zur Geschlechtergerechtigkeit in der Schule und Inhalte zur Berufswahl.


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