Braunschweig. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass zur Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert werden sollen. Die Stadt Braunschweig übernimmt die im Maßnahmenpaket der Bundesregierung vorgeschlagenen freiwilligen Handlungshinweise, um auf diese Weise von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen. Dies teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
So würden Stundungsanträge bis zum 31. Dezember genehmigt werden, soweit die oder der Steuerpflichtige die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seine wirtschaftliche Situation und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeit darstellt. Stundungszinsen würden nicht berechnet. Wichtig sei, einen entsprechenden Antrag zu stellen, da sonst eine Stundung nicht möglich sei.
Vorauszahlungen würden ohne Belege angepasst, soweit die Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Beispiel wegen Schließung betroffen seien und die Stadt berechtigt ist, die Vorauszahlungen anzupassen. Auch hier sei ein Antrag des oder der Steuerpflichtigen erforderlich, in dem die Betroffenheit und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeit dargestellt werden. Vollstreckungsmaßnahmen werden auf Antrag bis zum 31. Dezember aufgeschoben, soweit die oder der Steuerpflichtige unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sei. Säumniszuschläge würden für den Zeitraum 13. März bis 31. Dezember nicht berechnet werden.
Zur Unterstützung von Unternehmen: Stadt erleichtert Steuerstundungen
Die Stadt Braunschweig will von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen entlasten und unterstützen.
Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de