Zuschauerbeschränkungen: Eintracht und andere Vereine prüfen rechtliche Schritte

Die Vereine kritisieren den niedersächsischen Sonderweg bei Zuschauerbeschränkungen.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Bei der Länderkonferenz am Mittwoch wurde empfohlen, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität beziehungsweise maximal 10.000 Zuschauer zuzulassen. Einzig Niedersachsen geht hier einen Sonderweg und bleibt bei der aktuell geltenden Obergrenze von 500 Personen. Die niedersächsischen Drittligafußballvereine prüfen und bereiten daher aktuell einen Normenfeststellungsantrag vor, wie aus einer Pressemitteilung der Braunschweiger Eintracht hervorgeht. Beteiligt sind neben der Eintracht auch der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück.


Sie prüfen momentan die aktuellen Zuschauerbeschränkungen juristisch und bereiten gemeinsam einen Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren vor. Dieser soll gemeinsam zu Beginn der kommenden Woche beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden, damit bereits die Ligaspiele des Wochenendes um den 12. Februar wieder mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion umgesetzt werden können. Die aktuellen Beschränkungen halten die Vereine für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Hierbei gehe es den Vereinen nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs, sondern um die mögliche Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit.


Dabei nehmen sie zur Kenntnis, dass die Landesregierung die Empfehlung der Länderkonferenz geprüft hat. Mit dem niedersächsischen Sonderweg sowie auch der Negierung der faktischen Unterschiede zwischen der Durchführung von Veranstaltungen im Freien gegenüber solchen innerhalb geschlossener Räume, könnten sich die Vereine allerdings nicht einverstanden erklären und fühlen sich zur Wahrung der Klubinteressen und im Sinne der Fans und Partner verpflichtet, diese Entscheidung durch ein Gericht prüfen zu lassen.

Dialog änderte nichts


An dieser Einschätzung ändere auch der digitale Austausch mit Ministerpräsident Weil, Innenminister Pistorius und Wirtschaftsminister Dr. Althusmann am gestrigen Donnerstag nichts. Die Klubs würdigen zwar die Bemühungen der Landesregierung, den Austausch proaktiv zu suchen und die Neubewertung Mitte/Ende Februar in Aussicht gestellt zu haben, dennoch blieben für die Klubs nicht alle Argumente nachvollziehbar. Auch die zeitliche Perspektive sei nicht ausreichend.


Die niedersächsischen Drittligisten sehen im Alleingang der Landesregierung einen erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Vereinen, deren Landesregierungen der Empfehlung gefolgt sind. Dabei seien primär die Vereine der 3. Liga auf Zuschauer- und Sponsoringeinnahmen angewiesen und müssen auch die Interessen ihrer Dienstleistungspartner berücksichtigen. Darüber hinaus setzten sich die genannten Klubs mit dem Antrag auch für das Stadionerlebnis für Fans und die Emotionen in den Stadien ein.


Die Vereine berufen sich in ihrer Argumentation auch darauf, dass auch aufgrund der Hygienekonzepte in den letzten Monaten kein erhöhtes Infektionsrisiko bei und durch Fußballspiele empirisch nachgewiesen werden konnte und auch die Ansteckungsgefahr im Freien, wissenschaftlich fundiert und unzweifelhaft belegt, deutlich geringer als in Innenräumen sei. Dabei seien bei Veranstaltungen in Innenräumen sogar höhere Besucherauslastungen zugelassen. Auch ein erhöhtes Infektionsrisiko bei An- und Abreisewegen oder Nutzung von Sanitäranlagen sei nicht gegeben, da die Veranstaltungsorte für Großveranstaltungen ausgelegt seien. Die Vereine fordern abschließend eine bundeseinheitliche Umsetzung der Empfehlung der Länderkonferenz.


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