Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

von Nino Milizia


Symbolbild: Logo GEZ
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Region. In einer am Mittwoch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen veröffentlichten Presseinformation geht hervor, dass sich aktuell viele Verbraucher mit Anfragen zur Zwangsvollstreckung an die Rundfunkbeitragsberatung wendeten.


Der Grund: Ihnen wurde das Konto gepfändet, eine Vollstreckung oder Hausdurchsuchung angekündigt. Die betroffenen Verbraucher seien sich meist keiner Schuld bewusst. Tatsächlich bestehe jedoch Beitragspflicht bis der Beitragsservice eine Abmeldung oder Befreiung bestätige.

Zunächst erhielten die Verbraucher beispielsweise ein Schreiben von Stadtkassen, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliege. Teilweise würden sie gebeten, an einem bestimmten Termin zu Hause zu sein oder es werde eine letzte Frist für die Zahlung genannt. Manchmal werde auch eine persönliche Rücksprache erwartet.„Betroffene Verbraucher sollten immer erst einmal den Kontakt suchen“, empfehle Kathrin Körber, Juristin in der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn das Vorgehen der Vollstreckungsbehörden sei sehr unterschiedlich. „Es gibt Gemeinden, die das persönliche Gespräch suchen, andere vollstrecken sofort in das Konto.“

Vielen ratsuchenden Verbrauchern sei nicht bewusst, wirklich Beitragsschuldner zu sein und den Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Oft sei eine Abmeldung oder Befreiung fehlgeschlagen. „Verbraucher berichten uns, dass sie die ‚Befreiungsbescheide des Arbeitsamtes‘ eingereicht oder mitgeteilt hätten, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Sie gehen davon aus, damit befreit zu sein und deuten es als gutes Zeichen, wenn sie nichts vom Beitragsservice hören“, so Körber. Ein Irrtum, denn bis zum Erhalt eines Bestätigungsschreibens gelte die Beitragspflicht.

In Goslar gilt der Weg der "geringsten Mittel"


Auf Anfrage unserer Online-Zeitung zu den einzelnen Vorgehensweisen in der Region, erhielten wir von der Stadt Goslar folgende Antwort: "Wie in anderen Städten auch werden die Rundfunkgebühren bei der Stadt Goslar als Amtshilfeersuchen geführt. Dabei wählen die Kollegen immer das "geringste Mittel". Es beginnt also mit einer Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Hier lässt sich auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Reagiert der oder die Betroffene nicht, wird überprüft, ob er/sie bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat (früher: eidesstattliche Versicherung). Zeigt das Vermögensverzeichnis pfändbare Werte, wird gepfändet. Ist kein Zahlungswille zu erkennen und es liegt keine Vermögensauskunft vor, wird der Vorgang an den Amtshilfeersuchenden zurückgegeben. Der kann sich dann ans Amtsgericht wenden, damit der Schuldner eine Vermögensauskunft abgibt."

Wolfenbüttel steht mit dem Gebühreneinzugsservice in Kontakt


Auch die Stadt Wolfenbüttel gab uns Auskunft: "Die Stadt Wolfenbüttel verfährt hier im Rahmen der ihr vorgegebenen gesetzlichen Möglichkeiten und Pflichten und steht überdies im Kontakt mit dem Gebühreneinzugsservice, um auf Dauer eine für alle Seiten praktikable Vorgehensweise zu finden."

Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale sowie einen Flyer zum Thema „Rundfunkbeitrag“ finden Sie unter
www.projekt-rundfunkgebuehren.de


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