Tochter gequält und vergewaltigt: Bundesgerichtshof kippt Urteil

Dem Paar war vorgeworfen worden in einer Vielzahl von Fällen ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben.

Symbofloto
Symbofloto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Goslar. Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Braunschweig eine 52-Jährige und einen 56-Jähriger aus Goslar unter anderem wegen Verabredung zum Mord, Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch nun müssen die Urteile neu verhandelt werden.


Wie das Landgericht mitteilte, habe der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 6. März das Urteil der 9. Strafkammer vom 29. Juni 2023 auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben. Der Bundesgerichtshof habe zur Begründung ausgeführt, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würde. Die Sache sei daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Einen Termin steht noch nicht fest.

Mutter zu 13 Jahren Haft verurteilt


Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden in einer Vielzahl von Fällen ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Die Kammer hatte die 52-jährige Angeklagte, bei der es sich um die Mutter des Opfers handelt, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Bedrohung, wegen Vergewaltigung in acht Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Übergriff, wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt und wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.


Stiefvater bekommt neun Jahre


Der 56-jährige Angeklagte, bei dem es sich um den Ehemann der 52-Jährigen handelt, wurde wegen Vergewaltigung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.


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