Gequält und vergewaltigt: Sadistin muss für lange Zeit hinter Gitter

Insgesamt 13 verschiedene Straftaten konnten der Angeklagten nachgewiesen werden und führten zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig/Goslar. Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten ist gestern am Landgericht Braunschweig ein Prozess zu Ende gegangen, der die Taten einer 28-Jährigen aus Goslar bestraft, die an Grausamkeit kaum zu überbieten sind.



Insgesamt 13 verschiedene Straftaten konnten der Angeklagten nachgewiesen werden und führten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten. Damit ist die Kammer nur knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten geblieben. Die Verteidigung hatte eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren gefordert, teilt ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage von regionalHeute.de mit.

Über Monate gequält


Der 28-Jährigen wurde unter anderem versuchter Totschlag, sexueller Übergriff in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie soll zwischen Juni und November des vergangenen Jahres eine psychisch labile Frau aus Goslar über Wochen hinweg gequält, sexuell missbraucht, geschlagen und gefangen gehalten haben. Unter anderem soll sie ihr Opfer gefesselt, bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und zu sexuellen Handlungen an sich und ihrem Vater gezwungen haben. Der Vater der Angeklagten soll die Frau vergewaltigt und mit einem Seil gewürgt haben. Auch sie selbst soll sich an dem Opfer vergangen haben. Außerdem soll sie zu verschiedenen Zeitpunkten die Worte „Fehler", „Unfall“, „Liar“ und „Slut“ in die Haut des Opfers geritzt und ihr mit einem erhitzen Stahlkamm Verbrennungen zugefügt haben. Danach haben sie den Kopf der Geschädigten in die Toilette gedrückt und die Spülung mehrfach betätigt. Ihre grausamen Taten sollen sie auf Video festgehalten haben. Am 5. November 2021 hatte die Angeklagte schließlich versucht, ihr Opfer in einer Klinik mit einer Weinflasche zu töten.

Was wird aus dem Vater?


Ihre Taten muss die Frau nun mit einer mehrjährigen Haftstrafe büßen. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtsgültig, so der Landgerichtssprecher. In dem zurückliegenden Prozess, der seit Anfang Juni vor der Strafkammer geführt wurde, wurden nur die Straftaten der 28-Jährigen verhandelt. Angaben, ob und wann es ein Verfahren gegen den Vater der Täterin gibt, der an der Tatausführung beteiligt gewesen sein soll, konnten weder vom Landgericht noch von der Staatsanwaltschaft genau gemacht werden. Am Landgericht sei kein Prozess anhängig, heißt es. Seitens der Staatsanwaltschaft teilte man auf Nachfrage mit, dass grundsätzlich keine Angaben dazu gemacht werden, gegen wen etwaige Ermittlungen laufen.


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