Armbrustschütze von Peine: Das Urteil ist gefallen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige im Juni einen anderen Mann in den Rücken geschossen hat. Doch ins Gefängnis muss er nicht.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Peine. Die Tat eines 29-Jährigen am Peiner Bahnhof hatte im Juni überregional für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war mit einer Armbrust bewaffnet auf Passanten losgegangen und hatte einen jungen Mann in den Rücken geschossen. Am 6. Dezember begann der Prozess gegen den Schützen vor dem Landgericht Hildesheim. Nun ist das Urteil gefallen.



Der Angeklagte sei wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt, zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden, berichtet Jörg Heinemann, Richter und Pressesprecher am Landgericht Hildesheim. Zwar habe das Gericht keine Zweifel, dass der Angeklagte die gefährliche Körperverletzung begangen habe, doch sei er nicht schuldfähig.

Schizophrenie und Alkohol


Das Gericht sei in seinem Urteil der Ansicht des medizinischen Sachverständigen gefolgt, so Heinemann weiter. Demnach leide der 29-Jährige unter Paranoider Schizophrenie sowie einer Alkoholsucht. Dies habe in Kombination zu der Tat geführt. Daher stelle er auch aktuell noch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Dem Antrag der Verteidigung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen - quasi eine ambulante Behandlung des Angeklagten - sei man daher nicht gefolgt. Letztlich hätten aber alle Beteiligten das Urteil akzeptiert, so dass es rechtskräftig sei, betont der Pressesprecher.

Wie geht es weiter?


Und wie geht es nun weiter mit dem Angeklagten? Es werde einmal im Jahr überprüft, ob die Gefährlichkeit des Mannes noch gegeben ist, erklärt Jörg Heinemann. Später seien abgemilderte Mittel wie die Unterbringung in einer Wohngruppe unter strengen Auflagen denkbar. Das sei aber ferne Zukunftsmusik, so der Gerichtssprecher.


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