Armbrust-Schütze von Peine ab heute vor Gericht

Die Tat eines Mannes am Peiner Bahnhof im Juni sorgte überregional für Entsetzen.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin/Pixabay

Peine. Die Tat eines 29-Jährigen am Peiner Bahnhof hatte im Juni überregional für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war mit einer Armbrust bewaffnet auf Passanten losgegangen und hatte einen jungen Mann in den Rücken geschossen. In den sozialen Netzwerken kursierten sogar Videos von dem Angriff. Ab dem heutigen Mittwoch muss er sich dafür wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Landgericht Hildesheim verantworten.



In den Mittagsstunden des 17. Juni war der Mann mit einer Armbrust bewaffnet am Bahnhof Peine aufgetaucht und mit der gespannten Armbrust von hinten auf einen ihn unbekannten Passanten zugegangen. Dann habe er diesem in den Rücken geschossen. Das 22-jährige Opfer war daraufhin, um Hilfe schreiend, weggelaufen. Der Schütze aber verfolgte das Opfer weiter und legte einen weiteren Pfeil in die Armbrust.

Schütze verfolgt Opfer mit Armbrust im Anschlag


Das Opfer flüchte schließlich an den Taxiständen vorbei, wo ein weiterer Zeuge auf das Geschehen aufmerksam wurde. Aus kurzer Distanz soll der Schütze die Armbrust auf den Kopf des Mannes gerichtet haben. Dieser habe dann aber die Armbrust mit der rechten Faust zur Seite geschlagen.


Der Schütze ließ dann von diesem Mann ab und verfolgte sein erstes Opfer weiter. Schließlich holte er diesen ein und bedrohte ihn erneut mit der Armbrust. Zu einer weiteren Schussabgabe ist es dann aber nicht gekommen, jedoch verfolgte er den 22-Jährigen weiter, der inzwischen in das Bahnhofsgebäude geflüchtet war und die Polizei gerufen hatte. Der Schütze hatte daraufhin das Gebäude verlassen und konnte kurz darauf vor dem Bahnhof von Polizeibeamten festgenommen werden.


Täter soll in Psychiatrie


Die Staatsanwaltschaft hat im sogenannten Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei den ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Der Angeklagte habe angegeben, dass er zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt Stimmen gehört haben will.

Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, demnach könnte das Urteil am 17. Januar 2024 fallen.


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