Rotlicht missachtet: Alkoholisierte Radfahrerin verursacht Unfall

Die Polizei rät unterdessen, nicht alkoholisiert zu fahren.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfsburg. Am Donnerstagabend kollidierte eine alkoholisierte 33-jährige Fahrradfahrerin in der Lessingstraße vor den Augen einer Streifenbesatzung mit einem 56-jährigen Renault-Fahrer. Bei dem Verkehrsunfall wurden keine Personen verletzt, aber an den Fahrzeugen entstand leichter Schaden, wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet.



Die Wolfsburgerin fuhr am späten Donnerstagabend mit ihrem Zweirad den Radweg der Goethestraße in Richtung Lessingstraße entlang. Zeitgleich stand eine Zivilstreifenbesatzung vor einer Ampel an der Kreuzung Lessingstraße und Goethestraße und konnte beobachten, wie die 33-Jährige in zügigem Tempo über die Kreuzung in Richtung Saarstraße fuhr. Dabei missachtete sie das für sie geltende Rotlicht der Ampel und stieß ungebremst mit dem Renault-Fahrer zusammen, der die Kreuzung passierte. Bei dem Zusammenstoß stürzte die Wolfsburgerin von dem Rad. Die Streifenbesatzung eilte umgehend hinzu, um die gegebenenfalls Erste Hilfe leisten zu können. Die Frau war unverletzt, jedoch war ein starker Alkoholgeruch wahrnehmbar.

Polizei rät von alkoholisierten Fahrten ab


Auf Nachfrage bestätigte die Frau, von einer Feier gekommen und auf dem Weg nach Hause zu sein. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 2,44 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und im Klinikum entnommen.

Die Polizei rät dringend, nicht alkoholisiert mit dem Auto, Fahrrad oder E-Scooter zu fahren und sich geeignete Alternativen für den Heimweg zu suchen. Viele Personen unterschätzen die Wirkung des Alkohols auf sich, auch in geringen Mengen. Ab 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber von einer absoluten Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugfahrern.


Das heißt jedoch nicht, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit weniger Promille straflos bleibt. Kommen entsprechende Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazu, kann aus einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat werden. Von den psychischen Folgen, Schuld an einer schweren Verletzung oder gar dem Tod eines anderen aufgrund seines alkoholbedingten Fehlverhaltens zu sein, ganz abgesehen.


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