Stadt warnt: Abgabe von Elektroschrott an Sammler ist illegal

Wer Elektroschrott an Sammler abgibt, der handelt illegal. Das betont die Stadt Wolfsburg. Nur die Entsorgung über die WAS sei rechtlich in Ordnung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Christina Balder

Wolfsburg. Wie die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung erklärt, ist die Abgabe von elektronischen Altgeräten an private Schrottsammler illegal. Wer dies tue, der begehe eine Ordnungswidrigkeit, in besonders schweren Fällen sogar eine Straftat. Die Stadt appelliert daher an ihre Bürger, das kostenlose Angebot der WAS zu nutzen und hier den Elektroschrott legal und gratis zu entsorgen.



Elektroaltgeräte dürften demnach wegen ihrer Zusammensetzung aus Wertstoffen, aber auch wegen ihrer Schadstoffanteile nicht in die graue Restabfalltonne entsorgt werden. Die WAS nimmt diese Geräte aus dem privaten Herkunftsbereich gebührenfrei an und holt bestimmte Geräte auch gebührenfrei ab. Weniger bekannt sei aber die Tatsache, dass ausschließlich öffentlich-rechtliche Entsorger wie die WAS in Wolfsburg hier tätig sein dürfen, damit diese Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden können.

Wer Schrottsammlern Schrott gibt, handelt illegal


Das schreibt der Gesetzgeber im Elektrogesetz des Bundes so vor, nähme aber gleichzeitig auch die Bevölkerung in die Pflicht: Abfallbesitzer, die wissentlich oder auch unwissentlich Altgeräte unbefugten Schrottsammlern übergeben oder bereitstellen, drohe mindestens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eine Straftat liegt dann vor, wenn die Weitergabe ein Umweltdelikt zur Folge habe. Häufig würden Geräte ausgeschlachtet und die nicht werthaltigen Hinterlassenschaften dann in Wald und Feldern zurückgelassen.

Aktuell kursierten wieder Wurfzettel in Briefkästen im Ortsteil Neuhaus, auf denen um "Spenden" diverser elektrischer Geräte vom Fahrrad bis zum Fernseher, vom Rasenmäher bis zum Motorroller, gebeten werde. Diese Zettel enthalten weder Adresse noch Telefonnummer und Ansprechpartner. Die WAS appelliert daher eindringlich, sich an die bestehende gesetzliche Regelung zu halten – zumal diese nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sei.


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