Niedersachsen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet das "Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ für Kommunen und stellt für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen 250 Millionen Euro aus Eigenmitteln bereit. Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen werden mit bis zu 100 Prozent gefördert. Das geht aus einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsabgeordneten Dunja Kreiser hervor.
Die Sonderförderung für Kommunen läuft über das Programm Investitionskredit Kommunen (IKK) und ist mit einem Signalzins von minus 0,75 Prozent ausgestattet. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31. Dezember befristet. "Die Gelder sollten jetzt zügig durch die Kommunen beantragt werden, die Gelder werden nach Windhundverfahren vergeben. Der maximale Kreditbetrag beträgt grundsätzlich
25 Millionen Euro pro Kommune. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe die Betriebsmittelvariante des Programms Investitionskredit (IKU) für kommunale Unternehmen nutzen“, erklärt Kreiser.
"Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte"
Mit dem Angebot knüpft die KfW an die stark nachgefragte "Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte" aus dem Jahr 2015 an, bei dem etwa 1,5 Milliarden Euro an Hilfen für die Kommunen zugesagt wurden. Vor diesem Hintergrund ergänze die KfW die aktuellen Anstrengungen des Bundes und der Länder um ein gezieltes und schnell nutzbares Angebot zur Finanzierung kurzfristig erforderlicher Investitionen im Umgang mit der zu erwartenden, steigenden Zahl an Geflüchteten.
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